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Justiz - Update: Sch­malzl zieht Kan­di­datur als Gene­ral­bun­des­an­walt zurück

23.09.2011

Erst war die Wahl des neuen Generalbundesanwaltes am Freitag von der Tagesordnung des Bundesrates abgesetzt worden, nachdem der rheinland-pfälzische Regierungschef Kurt Beck (SPD) erklärt hatte, dass der Kandidat Johannes Schmalzl keine Mehrheit habe. Nun hat der FDP-Mann seine Kandidatur zurückgezogen.

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Der Stuttgarter Regierungspräsident Johannes Schmalzl hat seine Kandidatur als Generalbundesanwalt zurückgezogen, nachdem er im Bundesrat keine Aussicht auf eine Mehrheit hat. Das teilte der Sprecher von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) am Freitag mit. Die Ministerinrespektiere seine Entscheidung und bedauere sie, sagte Sprecher Anders Mertzlufft. Angesichts der "verletzenden Diskussion" über Schmalzls Person könne sie die Entscheidung aber nachvollziehen.

Nach dem Vorschlag von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sollte der Stuttgarter Regierungspräsident Schmalzl (FDP) Nachfolger von Generalbundesanwältin Monika Harms werden, die Ende September in den Ruhestand geht.

Das schwarz-gelbe Bundeskabinett hatte die Personalie Schmalzl bereits im August gebilligt. Einige Generalstaatsanwälte der Länder und vor allem SPD-geführte Bundesländer hatten aber in den vergangenen Tagen deutliche Zweifel an der fachlichen Eignung Schmalzls geäußert und der Bundesjustizministerin signalisiert, dass Schmalzl bei der für diesen Freitag geplanten Abstimmung im Bundesrat durchfallen könnte.

Eigentlich schien die Mehrheit für Schmalzl zu stehen. Dann wurde bekannt, dass das FDP-Mitglied seinem größten Kritiker, dem Brandenburger Generalstaatsanwalt Erardo Rautenberg, eine harsche E-Mail geschrieben hat. Nach einem Bericht des "Darmstädter Echos" (Freitag) nannte Schmalzl die Vorwürfe Rautenbergs "niederträchtig". Dies habe vor allem mehrere ostdeutsche Länder verärgert, die daraufhin ihre zuvor signalisierte Zustimmung wieder zurückzogen.

dpa/ssc/LTO-Redaktion

 

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Justiz - Update: . In: Legal Tribune Online, 23.09.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/4375 (abgerufen am: 19.05.2025 )

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