Ab dem 1. Mai können die Parteien auch in Familiensachen versuchen, ihren Konflikt unter Einschaltung eines speziell ausgebildeten richterlichen Mediators einvernehmlich zu lösen. Die Ostwestfalen bieten insgesamt 18 Richterinnen und Richter auf, die im konfliktträchtigen familienrechtlichen Bereich Parteien und ihren Vertretern bei der Erarbeitung von Lösungen zur Seite stehen.
Nachdem dieser alternative Weg der Streitbeilegung bereits in Zivilverfahren beim Oberlandesgericht (OLG) gewählt werden kann, wird die richterliche Mediation nun auch in Familiensachen erprobt. Neben dem OLG nehmen die Amtsgerichte Bielefeld und Minden sowie die zu dem Landgerichtsbezirk Mönchengladbach gehörenden Amtsgerichte an dem Projekt teil.
Beim OLG stehen 18 Richterinnen und Richter als Vermittler für vertrauliche Mediationsgespräche bereit. In diesen Gesprächen können die Parteien gemeinsam Lösungen für ihren Streit erarbeiten und ihren Konflikt in Anwesenheit ihrer Vertreter beilegen.
tko/LTO-Redaktion
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Justiz NRW: . In: Legal Tribune Online, 26.04.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/3120 (abgerufen am: 16.10.2024 )
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