Nachdem der Bundesrat in Berlin der Ernennung des Celler Juristen Harald Range zum neuen Generalbundesanwalt am Freitag einstimmig zugestimmt hat, ist diese beschlossene Sache. Das Kabinett hatte bereits grünes Licht gegeben. Mit der Ernennung des gebürtigen Göttingers Range ist die Suche nach einem Nachfolger für die bisherige Gerneralbundesanwältin Monika Harms beendet.
Die mißglückte Suche nach einem neuen Generalbundesanwalt hatte in den vergangenen Wochen einige Kritik nach sich gezogen. Ursprünglich wollte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) den Stuttgarter Regierungspräsidenten Johannes Schmalzl für den Posten. Dieser zog aber nach einer Debatte über seine fachliche Eignung seine Kandidatur zurück. Die bisherige Generalbundesanwältin Monika Harms wurde bereits Ende September pensioniert. Zwischenzeitlich leitete der stellvertretende Generalbundesanwalt Rainer Griesbaum die Geschäfte. Der Nachfolger Harald Range ist seit Jahren FDP-Mitglied.
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof ist auf dem Gebiet des Staatsschutzes die oberste Strafverfolgungsbehörde der Bundesrepublik Deutschland. Er übt das Amt des Staatsanwalts in allen schwerwiegenden Staatsschutzstrafsachen aus, welche die innere oder äußere Sicherheit in besonderem Maße berühren. Dazu gehört insbesondere die Verfolgung von politisch motivierten Delikten und terroristischen Gewalttaten. Auch für die Verfolgung von Straftaten nach dem Völkerstrafgesetzbuch ist der Generalbundesanwalt zuständig. Der Generalbundesanwalt wird auf Vorschlag des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) und mit Zustimmung des Bundesrates vom Bundespräsidenten ernannt (§ 149 Gerichtsverfassungsgesetz).
Mit Material von dpa.
asc/LTO-Redaktion
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Justiz: . In: Legal Tribune Online, 04.11.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/4720 (abgerufen am: 10.12.2024 )
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