Justiz: Gericht­liche Media­tion auch für Finanz­ge­richts­bar­keit gefor­dert

18.07.2011

Im Zuge des derzeit im Bundestag diskutierten Gesetzentwurfes zur Förderung der Mediation hat sich Schleswig-Holsteins Justizminister Emil Schmalfuß zu Wort gemeldet . Der parteilose Politiker hofft auf eine Ausweitung der rechtlichen Grundlagen der gerichtlichen Mediation auf die Finanzgerichtsbarkeit. Für diesen Bereich sehe der Entwurf bislang keine Möglichkeiten außergerichtlicher Streitbeilegung vor.

Es gebe keine sachlichen Gründe, die Finanzgerichte zukünftig auszuschließen. "Die Länder sollten eigenverantwortlich über die Einführung der Mediation in der Finanzgerichtsbarkeit entscheiden können, wie dies auch für die anderen Gerichtsbarkeiten vorgesehen ist", so der Minister. Schmalfuß verwies auf bereits laufende Projekte bei den Finanzgerichten in Bremen und Rheinland-Pfalz.

In Schleswig-Holstein wird die gerichtliche Mediation in der ordentlichen Gerichtsbarkeit am Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht, an allen vier Landgerichten und bereits an vielen Amtsgerichten wie auch flächendeckend in der Arbeits-, der Verwaltungs- und der Sozialgerichtsbarkeit angeboten. Im Jahr 2010 haben die Gerichte in 1.108 Verfahren eine Mediation durchgeführt und konnten diese in 871 Verfahren, das heißt in über 78 Prozent aller Fälle, mit Erfolg abschließen.

In diesem Herbst sollte die letzte Lücke bei der Finanzgerichtsbarkeit geschlossen werden. "Drei unserer Richterinnen und Richter werden derzeit zu Mediatoren ausgebildet und stehen in den Startlöchern. Wir sehen uns aber durch das geplante Mediationsgesetz hieran gehindert", erklärt Dr. Birger Brandt, Präsident des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts.

age/LTO-Redaktion

 

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Justiz: . In: Legal Tribune Online, 18.07.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/3787 (abgerufen am: 08.10.2024 )

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