Das Hanseatische OLG Hamburg soll künftig für Prozesse der norddeutschen Bundesländer etwa gegen terroristische Vereinigungen zuständig sein. Es sei bereits ein Staatsvertrag ausgehandelt worden, der nun unterzeichnet werden müsse, sagte ein Sprecher der Justizbehörde am Dienstag in der Hansestadt.
Bislang seien in Hamburg lediglich die Staatsschutzverfahren Bremens mitverhandelt worden. Nun sollen auch die Fälle aus Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein am Hanseatischen Oberlandesgericht (OLG) hinzukommen.
Hamburgs SPD-Senat habe der Neuorganisation bereits zugestimmt. Die Kabinette der anderen Länder sollen demnächst folgen, sagte der Sprecher. Justizsenatorin Jana Schiedek (SPD) betonte: "Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg verfügt über alle Voraussetzungen, um die meist komplexen Staatsschutzverfahren professionell und kompetent zu bearbeiten."
Bundesweite Aufmerksamkeit erfuhr Hamburgs Staatsschutzsenat zuletzt bei den Terror-Prozessen um die Anschläge vom 11. September 2001 in den USA, als in der Hansestadt gegen den Terrorhelfer Mounir el Motassadeq verhandelt wurde.
dpa/tko/LTO-Redaktion
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Justiz: . In: Legal Tribune Online, 27.09.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/4406 (abgerufen am: 01.12.2024 )
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