Bei überlangen Gerichtsverfahren können die Betroffenen künftig eine Entschädigung einklagen. Einem entsprechenden Gesetz, das der Bundestag bereits verabschiedet hat, stimmte am Freitag nun auch der Bundesrat zu. Deutschland setzt damit eine jahrelange Forderung aus Europa um.
Wie lange ein Prozess dauern darf, wird in dem Gesetz allerdings nicht konkret geregelt. Die Vorschriften, die nicht überall unkritisch gesehen werden, sieht für jedes Jahr Verzögerung eine Entschädigungssumme von 1.200 Euro vor. Voraussetzung für eine Entschädigungsklage ist zudem, dass der Betroffene die Verfahrensdauer zuvor beim jeweiligen Gericht offiziell gerügt hat.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg verlangt seit Jahren einen besseren Schutz vor überlangen Verfahren. Bei vier von fünf Verurteilungen Deutschlands durch das internationale Gericht geht es um Verzögerungen bei der Justiz.
dpa/tko/LTO-Redaktion
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Justiz: . In: Legal Tribune Online, 14.10.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/4557 (abgerufen am: 06.02.2025 )
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