Entwurf des Bundeshaushalts für 2020: 17 Mil­lionen Euro mehr für die Justiz

19.08.2019

Auch für das nächste Jahr sieht der Haushaltsplan des Bundes wieder mehr Geld für die Justiz vor. Nach dem Entwurf soll der Etat um 17 Millionen Euro auf 912 Millionen Euro steigen. Dennoch bleibt er der kleinste aller Bundesministerien.

Für Ausgaben im Bereich Justiz und Verbraucherschutz soll 2020 insgesamt erneut mehr Geld zur Verfügung stehen. Im Entwurf des Bundeshaushalts für das kommende Jahr sind für den Etat des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) 912 Millionen Euro vorgesehen und damit fast 17 Millionen Euro mehr als im laufenden Jahr. Dem gegenüber sollen im kleinsten Etat aller Bundesministerien auch die Einnahmen um 32 Millionen auf 612 Millionen Euro ansteigen. So sieht es der Entwurf vor, der am Montag im Bundestag diskutiert wird.

Das meiste Geld soll auch im Jahr 2020 wieder für das Personal ausgegeben werden. Insgesamt fließen 588 Millionen Euro an die Beschäftigen in der Justiz. Prozentual gesehen kann aber der Generalbundesanwalt am Bundesgerichtshof (GBA) den größten Zuwachs verzeichnen: Für den Staatsschutz kann er im kommenden Jahr 18 Millionen Euro mehr ausgeben. Mehr Geld ist auch für das Deutsche Patent- und Markenamt vorgesehen.

Einsparungen sind dagegen im Bereich Verbraucherschutz vorgesehen. Die Ausgaben, die auch Zuschüsse an den Verbraucherzentrale Bundesverband und die Stiftung Warentest umfassen, fallen laut dem Entwurf um einige Millionen geringer aus. Ebenso sparen müssen dem Entwurf zufolge das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), das Bundespatentgericht (BPatG) und das Bundesamt für Justiz. Außerdem sollen die zentral veranschlagten Verwaltungsausgaben gesenkt werden.

mgö/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Entwurf des Bundeshaushalts für 2020: 17 Millionen Euro mehr für die Justiz . In: Legal Tribune Online, 19.08.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/37117/ (abgerufen am: 29.03.2024 )

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