Justiz: BÖV-Internetseite sammelt verschleppte Verfahren

von age/LTO-Redaktion

20.09.2010

Die BÖV hat eine Online-Plattform eingerichtet, auf der Anwälte und  Prozessparteien Gerichtsverfahren melden können, die bereits extrem lange andauern. Dies sei eine erste Reaktion auf die erneute Verurteilung der Bundesrepublik Deutschland durch den Europäischen Gerichtshof, so die BÖV.

In seinem Urteil vom 2. September 2010 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) die Bundesrepublik Deutschland in einer einstimmigen Entscheidung wegen der Verletzung von Artikel 6 § 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention, dem Recht auf ein faires Verfahren innerhalb angemessener Frist, verurteilt (Az. 46344/06).

Darauf hat die Bundesvereinigung Öffentliches Recht (BÖV) mit der neuen Internetseite www.prozessbarometer.de reagiert. Dort besteht für jedermann die Möglichkeit, zum Stillstand gekommene Gerichtsverfahren zu melden.

Von einem Stillstand geht die Vereinigung aus, wenn in einem Eilverfahren nach 3 Monaten und in einem Hauptsacheverfahren nach 12 Monaten noch keine Maßnahme des Gerichts erfolgt ist.

Allerdings ist die Meldemöglichkeit zunächst auf gerichtliche Verfahren mit öffentlich-rechtlichem Inhalt beschränkt. Gemeldet werden können daher Verfahren vor Verwaltungsgerichten, Sozialgerichten und Finanzgerichten sowie Amts- oder Staatshaftungsprozesse der Zivilgerichte.

Auch die Politik reagiert auf das Problem überlanger Verfahren: seit dem 18. August 2010 liegt erneut ein Kabinettsbeschluss mit einem Gesetzesentwurf vor. Dieser soll Schutz gegen überlange Gerichtsverfahren und Ermittlungen durch eine Entschädigungsregelung ermöglichen.

Zitiervorschlag

Justiz: . In: Legal Tribune Online, 20.09.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/1506 (abgerufen am: 09.10.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen