Die schwedische Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen gegen Julian Assange wegen Vergewaltigung eingestellt. Ob der Wikileaks-Gründer sein Exil in der Botschaft von Ecuador nun verlässt, ist unklar: Ihm drohen noch andere Maßnahmen.
Verlässt Julian Assange jetzt sein Exil in der ecuadorianischen Botschaft in London? Vor fünf Jahren flüchtete er dorthin, um einem Prozess in Schweden wegen Vergewaltigungsvorwürfen zu entgehen. Jetzt sind die Ermittlungen eingestellt.
Das teilte Anklägerin Marianne Ny am Freitag in Stockholm mit. Nach langem Tauziehen um eine Befragung des Australiers zu den Vorwürfen aus dem Jahr 2010 war er im November 2016 in der Botschaft Ecuadors verhört worden. "Diese Befragungen haben zu weiteren Ermittlungsmaßnahmen geführt", hieß es in der Entscheidung der Staatsanwaltschaft. "Es ist jetzt nicht möglich, weitere Schritte zu unternehmen, um die Ermittlungen voranzubringen."
"Der Verdächtige hat das Land verlassen und angesichts der Fakten und der Umstände in diesem Fall wird nicht erwartet, dass es in absehbarer Zukunft möglich ist, die Entscheidung auszuführen, ihn nach Schweden auszuliefern", erklärte die schwedische Anklage weiter. Daher müssten die Ermittlungen eingestellt werden. Laut dem britischen Guardian könnten sie aber wieder aufgenommen werden, falls Assange vor Verjährung der Vorwürfe im jahr 2020 nach Schweden gelangen sollte.
Weitere Ermittlungen würden erfordern, dass Assange in Schweden vor Gericht auftrete. Die Anwälte des Australiers hatten immer wieder eine Aufhebung des Haftbefehls beantragt. Assange hatte die Vergewaltigung stets bestritten.
Wird Assange sein Exil verlassen?
Assange hält sich seit 2012 nicht nur in der ecuadorianischen Botschaft auf, um dem schwedischen Haftbefehl zu entgehen. Der Australier fürchtet auch, von Schweden aus in die USA ausgeliefert zu werden, wo ihm eine Verurteilung für die Wikileaks-Enthüllungen droht. Die USA machen ihn dafür verantwortlich, dass über seine Plattform brisante US-Dokumente aus den Kriegen in Afghanistan und im Irak veröffentlicht wurden.
Nach Einstellung des Verfahrens in Schweden teilte die Londoner Polizei mit, dass sie Assange gleichwohl verhaften werde, falls er die Botschaft von Ecuador in London verlassen sollte. Assange werde immer noch per Haftbefehl gesucht, weil er 2012 gegen seine Kautionsauflagen verstoßen hatte, indem er sich nicht der Justiz stellte, sondern in die Botschaft flüchtete. Dabei handele es sich allerdings um ein "weniger schweres" Vergehen, auf das die Polizei entsprechend geringere Resourcen verwenden wolle.
Ob und wann Assange sein Exil nach der Nachricht vom Freitag verlässt, bleibt damit weiter unklar. Ursprünglich hatte er angekündigt, im Falle der Freilassung von Whistleblowerin Chelsea Manning, die seinem Portal Wikileaks viele Informationen zuspielte, freiwillig in die USA zu gehen. Manning war am Mittwoch auf freien Fuß gekommen, Assange hatte seine Ankündigung bis dahin aber schon wieder relativiert: Medienberichten aus dem April zufolge bereiten die USA bereits eine Anklage gegen ihn vor.
dpa/ms/LTO-Redaktion
Julian Assange: . In: Legal Tribune Online, 19.05.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22987 (abgerufen am: 02.10.2024 )
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