In diesem Sommer wird Nordrhein-Westfalen den so genannten Jugendstrafvollzug in freien Formen einführen. Dies teilte Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) am Dienstag in Düsseldorf mit.
Die Jugendstrafe wird in einer Einrichtung der Jugendhilfe vollzogen. Dadurch könnten die jungen Gefangenen noch individueller und effektiver gefördert werden als in Jugendhaftanstalten. Als Piloteinrichtung wurde nach den Worten des Ministers im Einvernehmen mit dem Familienministerium sowie den Landesjugendämtern Rheinland und Westfalen-Lippe das Jugendhilfezentrum Raphaelshaus in Dormagen ausgewählt. Diese Einrichtung habe im öffentlichen Ausschreibungsverfahren das überzeugendste intensiv-pädagogische Konzept vorgelegt.
Im Raphaelshaus werden bereits seit vielen Jahren rund 250 Kinder und Jugendliche in verschiedensten Formen der stationären und teilstationären Jugendhilfe betreut.
Den Jugendstrafvollzug in freien Formen gibt es neben NRW bereits in Baden-Württemberg, Brandenburg und Sachsen. Vorgesehen ist eine Intensivgruppe der Jugendhilfe mit sieben Plätzen. Das Modellprojekt ist auf drei Jahre angelegt und wird wissenschaftlich begleitet.
Zielgruppe sind bevorzugt Jugendliche mit einem Aufnahmealter zwischen 14 und 16 Jahren. Diese jungen Gefangenen müssen nicht nur dieselbe Eignung aufweisen, wie sie bei einer Unterbringung im offenen Jugendvollzug vorausgesetzt wird. Darüber hinaus wird von ihnen eine uneingeschränkte Bereitschaft und Fähigkeit zu einer persönlichen intensiven Mitarbeit erwartet.
tko/LTO-Redaktion
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Jugendstrafvollzug in NRW: . In: Legal Tribune Online, 10.01.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/5267 (abgerufen am: 01.11.2024 )
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