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Verfahren gegen Jörg L.: Kammer weist Befangenheitsantrag zurück

23.12.2014

Die Vorsitzende Richterin, die den Prozess gegen den ehemaligen Referatsleiter im LJPA leiten soll, steht nach Ansicht der 3. Kammer des LG Lüneburg nicht im Verdacht, befangen zu sein. Es habe keinen persönlichen Kontakt zu Jörg L. gegeben, heißt es. Außerdem komme sie als Zeugin nicht in Betracht.

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Das Verfahren gegen den Richter aus Niedersachsen, der Examenslösungen verkauft haben soll, kann wie geplant fortgesetzt werden. Das Landgericht (LG) Lüneburg hat den vom Verteidiger gestellten Befangenheitsantrag am Montag zurückgewiesen. Der Angeklagte Jörg L. soll in mehreren Fällen Lösungen für Klausuren des Zweiten Staatsexamanens gegen Geld angeboten haben. Der Fall sorgt seit Monaten für Aufregung.

Zu Beginn des Prozesses in der vergangenen Woche hatte sein Verteidiger einen Befangenenantrag gegen die Vorsitzende Richterin gestellt. Der Antrag wurde damit begründet, dass die Richterin selbst einer Prüfungstätigkeit am Landesjustizprüfungsamt (LJPA) nachgegangen war und damit auch als Zeugin in Betracht kommen könnte.

Der Argumentation folgte die 3. Kammer des LG aber nicht. Bisher habe kein persönlicher Kontakt zwischen der Richterin und Jörg L. bestanden. Laut Antrag soll die Richterin auch an der Prüfung eines Prüflings teilgenommen haben, gegen den nun Täuschungsverdacht besteht. Insoweit bleibe es aber bei einem abstrakten Verdacht, der nicht zur Befangenheit führe, erklärte die Kammer am Dienstag. Insbesondere habe die Vorsitzende "noch nicht einmal eine Erinnerung an den Fall" und scheide daher auch als Zeugin aus, heißt es in der Erklärung des Gerichts.

una/LTO-Redaktion

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Verfahren gegen Jörg L.: . In: Legal Tribune Online, 23.12.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14218 (abgerufen am: 19.01.2026 )

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