Es begann mit einer unbezahlten Hotelrechnung, dann folgten Haftbefehl und Auslieferung. Nachdem Ochsenknecht zwischenzeitlich ohne Verurteilung davonzukommen schien, folgte auf die Berufung der Staatsanwaltschaft nun doch eine Geldstrafe.
Das Landesgericht Innsbruck hat Jimi Blue Ochsenknecht wegen schweren Betrugs zu einer Geldstrafe in Höhe von 34.500 Euro verurteilt.
Der Schauspieler und Reality-TV-Darsteller hatte Ende 2021 in einem Vier-Sterne-Hotel in Tirol seinen 30. Geburtstag gefeiert. Die Rechnung von rund 14.000 Euro wollte er jedoch nicht bezahlen. Doch der Inhaber des Hotels Wilhelm Steindl blieb jahrelang hartnäckig – und gewann im März 2023 schließlich ein zivilrechtliches Verfahren gegen Ochsenknecht durch Versäumnisurteil.
Das Geld sah der Hotelier jedoch erst weitere zwei Jahre später. Nach weiteren erfolglosen Versuchen erstatte Steindl Anzeige gegen Ochsenknecht wegen schweren Betrugs. Die österreichischen Ermittlungsbehörden fahndeten nach dem Schauspieler per internationalem Haftbefehl. Dieser hatte gegenüber den Behörden eine Meldeadresse in Italien angegeben, die sich jedoch als falsch herausstellte.
Ende Juni 2025 wurde der heute 34-Jährige schließlich am Hamburger Flughafen festgenommen. Erst daraufhin zahlte der heute 34-Jährige die Rechnung, wie Hotelchef Steindl bestätigte. Erledigt hatte sich die Sache damit jedoch nicht: Ochsenknecht wurde nach Österreich ausgeliefert, wo er gegen Kaution freikam.
Statt Einstellung nun doch Verurteilung
Der erste Prozesstermin fand im August 2025 statt. Ochsenknecht entschuldigte sich bei Hotel und Öffentlichkeit, bekannte sich jedoch nicht schuldig. Die zuständige Richterin entschied, den Prozess ohne Urteil durch eine sogenannte Diversion abzuschließen. Im Gegenzug sollte der Schauspieler eine Geldbuße in Höhe von 18.000 Euro zahlen. Die Diversion hat für den Beschuldigten den Vorteil, dass sie nicht zu einer Vorstrafe führt und die Unschuldsvermutung grundsätzlich bestehen bleibt. Im deutschen Recht entspricht sie in etwa einer Einstellung des Verfahrens nach den §§ 153, 153a Strafgesetzbuch (StGB) oder § 47 Jugendgerichtsgesetz (JGG).
Die Staatsanwaltschaft ging dagegen jedoch in Berufung – mit Erfolg. Der Fall landete damit vor dem Landesgericht Innsbruck, vor dem sich der Schauspieler durch seinen Anwalt vertreten ließ. Das Landesgericht verurteilte Ochsenknecht schließlich doch wegen schweren Betrugs nach § 147 des Österreichischen Strafgesetzbuchs. Es verhängte eine Geldstrafe in Höhe von 34.500 Euro und blieb damit deutlich unter der oberen Grenze des Strafrahmens von bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe. Das bereits bezahlte Bußgeld wird auf die Strafe angerechnet.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, wie die Tiroler Tageszeitung und die Nachrichtenagentur APA berichten.
dpa/tas/LTO-Redaktion
Nach Prozess in Österreich wegen Hotelrechnung: . In: Legal Tribune Online, 01.10.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/61033 (abgerufen am: 14.10.2026 )
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