Druckversion
Freitag, 11.09.2026, 10:21 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/ivzr8624-bgh-diesel-rechtsschutzversicherung-klausel-vor-zulassung
Fenster schließen
Artikel drucken
58392

BGH zu Verkehrs-Rechtsschutzversicherung: Rechts­schutz erst­reckt sich auch auf den Fahr­zeu­ger­werb

15.10.2025

Dieselfahrzeug

Vor etwa zehn Jahren wurde der Dieselskandal publik. Foto: Sven Krautwald - stock.adobe.com

Eine Dieselklage gab dem BGH Gelegenheit, eine hochumstrittene Rechtsfrage zur Verkehrs-Rechtsschutzversicherung zu klären: Die Versicherung erstreckt sich auch auf Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Erwerb eines Fahrzeugs. 

Anzeige

Der Bundesgerichtshof (BGH) stärkte am Mittwoch die Rechte vieler vom Dieselskandal betroffener Autokäufer gegenüber ihren Rechtsschutzversicherern. Die vielfach verwendeten Versicherungsklauseln seien unklar, was zulasten der Versicherungen gehe. Damit gab der IV. Zivilsenat der Klage einer Versicherungskundin gegen Unternehmen der ADAC Versicherung AG statt (Urt. v. 15.10.2025, Az. IV ZR 86/24).

Die Frau unterhielt seit 1997 eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung beim ADAC. 2017 erwarb sie einen Gebrauchtwagen, der mit einem Dieselmotor ausgestattet war, welcher ein illegales Thermofenster enthielt. Das Fahrzeug wurde einige Tage nach dem Erwerb auf die Klägerin zugelassen. Nach Bekanntwerden des Dieselskandals wollte die Frau den Autobauer wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen auf Schadensersatz in Anspruch nehmen und erbat dazu von der ADAC Versicherung eine Deckungszusage. Der ADAC lehnte dies jedoch ab.

Dagegen zog die Autokäuferin vor Gericht. In erster Instanz war sie zunächst erfolgreich, doch das Oberlandesgericht (OLG) Schleswig wies die Klage im Berufungsverfahren ab (Az. 16 U 11/24). Der BGH gab der Frau nun recht in der wesentlichen, unter den Gerichten bislang stark umstrittene Frage: Er urteilte, dass der Versicherungsschutz auch für Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit dem Erwerb eines noch auf den Versicherungsnehmer zuzulassenden Fahrzeugs bestehe. Er lehnte demgegenüber die Rechtsauffassung des OLG und des Versicherers ab, wonach Versicherungsschutz nur hinsichtlich solcher Fahrzeuge bestehe, die schon bei Abschluss des Versicherungsvertrags auf den Versicherungsnehmer zugelassen waren.

BGH: Zweifel gehen zulasten der Versicherung

Die maßgeblichen Klauseln der Verkehrsrechtsschutz-Versicherungsbedingungen (VRB) 1994 liefern auf diese Frage laut BGH keine klare Antwort. Insbesondere die in den Absätzen 1, 2 und 8 des § 21 VRB enthaltenen Aussagen dazu ließen den Durchschnittsempfänger ratlos zurück. Für die Rechtssauffassung der Klägerin spreche entscheidend Abs. 8 Satz 3: "Wird ein Fahrzeug hinzuerworben, das in die Gruppe eines versicherten Fahrzeugs fällt, so besteht Versicherungsschutz auch für Rechtsschutzfälle, die im Zusammenhang mit dem Vertrag über den Erwerb stehen." So resümierte der Senat: "Bei aufmerksamer Lektüre der Versicherungsbedingungen" werde der Versicherungsnehmer annehmen können, das Leistungsversprechen des Versicherers erstrecke sich auch auf Schadensersatzklagen wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen für die Abgasreinigung. 

Letztlich wendete der Senat den für Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) geltenden § 305c Abs. 2 BGB an, wonach Auslegungszweifel zu Lasten des Verwenders, also hier der Versicherung, gehen.

Deshalb hob der BGH das Urteil des OLG auf und verwies den Rechtsstreit an diese zurück.

jb/mk/LTO-Redaktion

Anzeige
  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

BGH zu Verkehrs-Rechtsschutzversicherung: . In: Legal Tribune Online, 15.10.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/58392 (abgerufen am: 11.09.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Zivil- und Zivilverfahrensrecht
    • Versicherungsrecht
    • Abgasaffäre
    • BGH
    • Rechtsschutz
    • Revision (Zivilrecht)
  • Gerichte
    • Bundesgerichtshof (BGH)
BGH in Karlsruhe 08.09.2026
Zeugnisverweigerungsrecht

BGH klärt umstrittene Fragen zu § 52 StPO:

Wann endet das Zeug­nis­ver­wei­ge­rungs­recht?

Das Zeugnisverweigerungsrecht hat im Strafverfahren eine extrem hohe Bedeutung. Wann dieses im Falle einer Verfahrenseinstellung endet und welche Folgen das für die Beweisaufnahme hat, musste nun der BGH zu klären.

Artikel lesen
Frontale Aufnahme des Schildes mit Bundesadler und der Aufschrift „Bundesgerichtshof“ vor dem umzäunten Gebäude in Karlsruhe. 07.09.2026
Frist

BGH zu fehlerhafter Ersatzeinreichung nach beA-Störung:

Faxen muss nicht gelernt sein

Das beA streikt und bei der Ersatzeinreichung per Computerfax wird bei der Form geschlampt. Für das OLG war die Berufung damit erledigt. Zu schnell, so der BGH: Auch ein fehlerhafter Plan B kann Wiedereinsetzung offenlassen.

Artikel lesen
Eine Frau sitzt vor einem Laptop, auf dem eine Videokonferenz läuft. Auf dem Bildschirm werden Verbindungsprobleme angezeigt. 04.09.2026
Digitalisierung

BGH zu Technikproblemen bei Videoverhandlungen:

Ver­säum­ni­s­ur­teil, weil sich Anwalt zweimal nicht ein­wählen kann

Wenn bei Videoverhandlungen die Technik nicht mitspielt, müssen die Gerichte ein gewisses Nachsehen haben. Wenn der Anwalt sich aber schon zum zweiten Mal nicht einwählen kann, ist ein Versäumnisurteil möglich, bestätigt der BGH.

Artikel lesen
Moses Pelham lacht bei einem Auftritt in der Stadtwerke-Arena auf dem Hessentag in Bad Vilbel 2025. 03.09.2026
Kunstfreiheit

BGH entscheidet zum sechsten Mal:

Der (wohl) letzte Bei­trag von "Metall auf Metall" zum Urhe­ber­recht

Seit fast 30 Jahren zieht sich der Prozess "Metall auf Metall". Nun entscheidet der BGH: Sampling kann ein Pastiche und damit zulässig sein. Der Rechtsstreit ist damit immer noch nicht beendet, die Urheberrechtsfragen aber geklärt.

Artikel lesen
Eine ältere Dame schaut Fernsehen. Ob Seniorenheime Extra-Lizenzen abschließen müssen, um ihre Bewohner mit TV-Signalen zu versorgen, hatte der BGH zu entscheiden. 03.09.2026
Fernsehen

BGH zu Urheberrecht und "öffentlicher Wiedergabe":

Senio­ren­heim darf TV-Sig­nale an Bewohner wei­ter­leiten

Damit die Heimbewohner in ihren Zimmern fernsehen können, leiteten die Betreiber die Fernsehsignale weiter. Dafür forderte unter anderem die Gema Extra-Lizenzen. Die braucht es aber nicht, bestätigte nun auch der BGH.

Artikel lesen
Karin Angerer steht in einem Treppenhaus des Bamberger Oberlandesgerichts 01.09.2026
Personalien

Ernennung durch den Bundespräsidenten:

Karin Angerer tritt Amt als Prä­si­dentin des BGH an

Wechsel an der BGH-Spitze: Dr. Karin Angerer hat das Amt als Präsidentin des Bundesgerichtshofs angetreten. Sie folgt auf Bettina Limperg.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Fieldfisher
Se­nior As­so­cia­te (m/w/d) Com­mer­cial | Ham­burg, Mün­chen, Ber­lin

Fieldfisher, Mün­chen und 2 wei­te­re

Logo von SEFE Securing Energy for Europe GmbH
Le­gal Coun­sel (m/w/d)

SEFE Securing Energy for Europe GmbH, Ber­lin

Logo von Osborne Clarke GmbH & Co. KG
Wis­sen­schaft­li­cher Mit­ar­bei­ter (w/m/d) Ge­werb­li­cher Rechts­schutz...

Osborne Clarke GmbH & Co. KG, Ber­lin

Logo von Dentons
Wis­sen­schaft­li­cher Mit­ar­bei­ter (m/w/d) im Be­reich IP, Da­ta &...

Dentons, Düs­sel­dorf

Logo von ADVANT Beiten
(Se­nior) As­so­cia­te (w/m/d) – Ar­beits­recht

ADVANT Beiten, Frei­burg im Breis­gau

Logo von White & Case
Voll­ju­ris­tin / Voll­ju­rist (Staff At­tor­ney) (m/w/d), Com­mer­cial...

White & Case, Frank­furt am Main

Logo von Skadden, Arps, Slate, Meagher & Flom LLP
As­so­cia­te (m/w/d) Dis­pu­te Re­so­lu­ti­on

Skadden, Arps, Slate, Meagher & Flom LLP, Frank­furt am Main

Logo von Osborne Clarke GmbH & Co. KG
Re­fe­ren­dar (w/m/d) Ge­werb­li­cher Rechts­schutz (IP)

Osborne Clarke GmbH & Co. KG, Ber­lin

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Logo von Hagen Law School in der iuria GmbH
Fachanwaltslehrgang Familienrecht im Fernstudium/ online

11.09.2026

Logo von Flick Gocke Schaumburg
KonzernsteuerLounge 2026

15.09.2026, Bonn

Abfindungsvergleich Teil 2

11.09.2026

Logo von GÖRG
GÖRG Connect Berlin

16.09.2026, Berlin

Logo von Hengeler Mueller
Roadshow USA - New York

15.10.2026, New York

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH