Italienischer Kassationsgerichtshof: Kein Lei­tungs­wasser im Restau­rant bei Luxus­reise für 5.700 Euro

27.05.2026

Ein Südtiroler Luxushotel wollte einer Gästin nur teures Mineralwasser ausschenken. Nun hat Italiens höchstes Gericht entschieden, wer am Ende auch juristisch auf dem Trockenen sitzt. In Deutschland sähe die Rechtslage nicht anders aus.

Wer mehrere Tausend Euro für einen Luxusurlaub bezahlt, dürfte erwarten, dass zumindest ein Glas Leitungswasser zum Abendessen möglich sein müsste. Das oberste Gericht in Italien sieht das jedoch anders: Ein Luxushotel durfte darauf bestehen, seinen Gästen nur teures Mineralwasser ausschenken zu wollen.

Der Streit begann zur Weihnachtszeit 2019 in einem Fünf-Sterne-Hotel im Südtiroler Urlaubsort Corvara in Badia. Eine Touristin hatte dort ein Halbpensionspaket für 5.700 Euro gebucht, Getränke waren allerdings nicht im Preis enthalten.

Beim mitgebuchten Abendessen bat die Frau mehrfach darum, Leitungswasser serviert zu bekommen. Sie bot sogar an, für den Service gesondert zu zahlen. Das Hotel blieb jedoch bei seiner Linie: Auf den Tisch kamen ausschließlich Flaschen mit Mineralwasser – zu Preisen von sieben bis zehn Euro pro Liter.

Die Urlauberin zog daraufhin vor die italienischen Gerichte. Trinkwasser sei ein Grundrecht, argumentierte sie dort, und verlangte rund 2.700 Euro Schadensersatz für zusätzlich entstandene Kosten und die entstandenen Unannehmlichkeiten.

Kein Recht verpflichtet Restaurants zum Ausschank von Leitungswasser

Mit ihrer Klage ging sie nun aber endgültig baden. Nachdem bereits die Vorinstanzen einen Schadensersatzanspruch verneint hatten, drehte nun auch Italiens Kassationsgerichtshof den Geldhahn gar nicht erst auf.

Nach Auffassung der obersten Richter gibt es im italienischen Recht keine Vorschrift, die Restaurants oder Hotels verpflichtet, ihren Gästen Leitungswasser anzubieten. Ob Wasser aus dem Hahn ausgeschenkt wird, bleibe somit Teil der unternehmerischen Entscheidung des jeweiligen Betriebs.

Für die klagende Frau bedeutet das: kein Schadensersatz, kein Leitungswasser – und nach mehr als fünf Jahren Streit ein verlorenes Verfahren. Und das ausgerechnet in Italien: Dort gehört ein Glas Wasser zum Restaurantbesuch vielerorts längst zum guten Ton. Über das sogenannte Coperto zahlen Gäste häufig bereits für Gedeck, Brot und kleine Extras mit. Ein rechtlicher Anspruch auf den (ggf. auch bezahlten) Ausschank von Leitungswasser geht damit aber nicht einher, wie die Entscheidung des Kassationsgerichtshofes zeigt. 

Trinkwasser in deutschen Restaurants ist eine Kulanzfrage

Eine ähnliche Klage dürfte übrigens auch in Deutschland keinen Erfolg haben. Auch hierzulande gibt es grundsätzlich keine gesetzliche Pflicht für Restaurants oder Hotels, ihren Gästen kostenloses Leitungswasser anzubieten. Ob (und wenn ja, ob zu günstigerem Preis als Mineralwasser) Leitungswasser ausgeschenkt wird, entscheiden die Betriebe also selbst.

Zwar empfiehlt die EU-Trinkwasserrichtlinie, Leitungswasser in der Gastronomie möglichst kostenlos oder günstig anzubieten, verbindlich ist das jedoch nicht. Viele Restaurants servieren Leitungswasser daher nur aus Kulanz, andere verlangen dafür eine Servicepauschale oder bieten den Ausschank überhaupt nicht an.

vv/dpa/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Italienischer Kassationsgerichtshof: . In: Legal Tribune Online, 27.05.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/60060 (abgerufen am: 18.06.2026 )

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