Ein zwei Jahre altes Kind muss dringend am Herzen operiert werden - doch die Eltern wollen für ihren Sohn nur Blut von Spendenden, die nicht gegen Corona geimpft sind. Hierauf haben sie aber keinen Anspruch, entschied ein Gericht in Italien.
Eltern können für ihr Kleinkind bei einer lebensnotwendigen Transfusion nicht entscheiden, dass das behandelnde Krankenhaus ausschließlich das Blut von Spendenden verwendet, die bisher noch nicht gegen das Coronavirus geimpft sind. Das entschied am Dienstag ein Gericht im italienischen Modena.
Es ist ein Fall aus Bologna, der italienweit für Aufsehen sorgt. Der zweijährige Sohn eines Paares muss dringend am Herzen operiert werden. Für einen erfolgreichen Eingriff benötigt das Kind zwingend eine Bluttransfusion. Die Eltern können die behandelnde Klinik aber nicht anweisen, dem Patienten ungeimpftes Blut bereitzustellen, lautet die Entscheidung.
Ein Richter habe festgestellt, dass das vom Krankenhaus in Bologna vorgesehene Blut absolute Sicherheit garantiere, berichtete die Nachrichtenagentur Ansa am Dienstag unter Berufung auf den Anwalt der Familie. Der Einwand der Eltern könne damit überwunden werden. Diese begründeten ihre Sorge vor dem Vakzin mit religiösen Motiven.
Die Erklärungen des Zentrums für Bluttransfusionen in Bologna hatten die Eltern nicht überzeugen können. Sie trieben zwischenzeitlich selbst ungeimpfte Spender auf und legten der Klinik eine Liste vor. Weil zwischen Krankenhaus und Eltern keine Einigung zustande kam, landete die Sache vor Gericht.
dpa/mgö/LTO-Redaktion
Italien: . In: Legal Tribune Online, 08.02.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/47467 (abgerufen am: 09.10.2024 )
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