Die Bilder schockten die Welt: Mit Hacken und Äxten zerschlugen Dschihadisten jahrhundertealte religiöse Bauwerke in Timbuktu, Mali. Ein Täter steht derzeit vor dem IStGH – und hat ein Geständnis abgelegt.
Im historischen Prozess um die Zerstörung des Unesco-Weltkulturerbes in Mali hat der Angeklagte ein umfassendes Schuldbekenntnis abgelegt. Er sei für die Vernichtung der jahrhundertealten religiösen Bauwerke in Timbuktu verantwortlich, sagte der mutmaßliche Dschihadist Ahmad Al Faqi al Mahdi am Montag vor dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag. "Ich bereue meine Tat zutiefst und bitte um Vergebung", sagte der etwa 40-Jährige aus Mali. Es ist das erste Mal, dass ein Angeklagter vor dem IStGH seine Schuld zugibt.
Im Sommer 2012 hatte die Dschihadisten-Miliz Ansar Dine, die mit Al-Kaida verbündet ist, die Wüstenstadt Timbuktu im westafrikanischen Mali überrannt und mittelalterliche Heiligengräber und eine Moschee zerstört. Weltweit war das Entsetzen groß.
Der auch als Abu Tourab bekannte Angeklagte war Leiter der Moralpolizei der Dschihadisten und hatte der Anklage zufolge die Zerstörung angeordnet. Auf Videos zeigte die Anklage im Gerichtssaal, dass Al Mahdi selbst mit der Axt auf die alten Mauern aus Lehm und Steinen eingeschlagen hatte. Damals hatte der Scharia-Experte die Tat als "Verteidigung des wahren Islam" gegen falsche Heiligenverehrung gerechtfertigt.
"Zerstörung der Wurzeln eines gesamten Volkes"
Vor den internationalen Richtern sagte der Mann, dass er im Gefängnis "für sein Verbrechen büßen" wolle. Der Ex-Rebellenführer rief auch "alle Muslime der Welt auf, sich nicht zu den gleichen Taten verleiten zu lassen". Die Zerstörung von Kulturgütern ist nach internationalem Recht ein Kriegsverbrechen. Es geht nicht nur um Steine, betonte Chefanklägerin Fatou Bensouda. "Dies ist die Zerstörung der Wurzeln eines gesamten Volkes." Diese Angriffe seien oft eine Vorstufe von "Attacken auf die Menschen".
Für den IStGH ist der Prozess historisch. Es ist der erste Prozess zu Kriegsverbrechen in Mali, und erstmals ist auch ein mutmaßlicher Dschihadist angeklagt. Die Anklage will neun bis elf Jahre Gefängnis fordern. Wann ein Urteil erfolgt, ist bislang nicht bekannt. Menschenrechtsorganisationen begrüßten den Prozess, kritisierten jedoch, dass Al Mahdi nicht auch für andere Verbrechen wie Mord und Vergewaltigung angeklagt worden sei. Dazu erklärte ein Gerichtssprecher auf Anfrage, dass bei ausreichenden Beweisen eine weitere Anklage erfolgen könne.
Der Heidelberger Professor für Altorientalistik, Markus Hilgert, bezeichnete den Prozess als wichtigen Schritt für den Schutz des Kulturerbes. "Es gibt einen unmittelbaren Zusammenhang zwischen der Zerstörung von Kulturgut und Verbrechen gegen die Menschlichkeit," sagte er der Deutschen Presse-Agentur.
dpa/acr/LTO-Redaktion
Prozess am IStGH: . In: Legal Tribune Online, 22.08.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/20351 (abgerufen am: 06.12.2024 )
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