Wegen des Verdachts sexueller Übergriffe hat der IStGH Chefankläger Karim Khan mit sofortiger Wirkung suspendiert. Über eine Amtsenthebung werden die Vertragsstaaten auf einer Sondersitzung entscheiden.
Die Nachricht platzte mitten hinein in sein vorsichtiges Comeback auf öffentlicher Bühne. Karim Khan, Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofes (IStGH), hatte in den vergangenen Wochen wieder begonnen, Interviews zu geben und bei Veranstaltungen aufzutreten.
Jetzt hat der IStGH den Chefankläger mit sofortiger Wirkung von seinem Dienst suspendiert. Die endgültige Entscheidung über die Amtsenthebung ist der Versammlung der Mitgliedstaaten vorbehalten. Diese soll so schnell wie möglich in einer Sondersitzung zusammenkommen, teilte das Präsidium der Vertragsstaaten mit.
Im Frühjahr 2024 wurden die Vorwürfe gegen Karim Khan erstmals bekannt. Eine enge Mitarbeiterin wirft dem britischen Juristen sexuelle Übergriffe vor. Er soll sie mehrfach und über einen längeren Zeitraum hinweg bedrängt und zu sexuellen Handlungen gezwungen haben. Khan, der von der Londoner Anwaltskanzlei Carter Ruck vertreten wird, bestreitet die Vorwürfe vollumfänglich. Seine Anwälte sprechen von einer orchestrierten Kampagne gegen ihren Mandanten. Der 56-Jährige lässt sein Amt seit gut einem Jahr vorläufig ruhen, er wollte zurückkommen, wenn alles geklärt ist.
Untersuchung durch Richtergremium hatte kein Fehlverhalten feststellen können
Danach sieht es jetzt aber nicht aus. Die interne Aufsichtsstelle der UN (Office of the Internal Oversight Services, OIOS) hat die Vorwürfe intern untersucht. Am 11. Dezember 2025 erreichte der Bericht der OIOS die Verwaltung der IStGH-Mitgliedstaaten, das sogenannte "Bureau". Veröffentlicht wurde er bislang nicht.
Auf der Grundlage dieser Untersuchung wurde ein speziell dafür eingesetztes, dreiköpfiges Richtergremium mit der Erstellung eines Rechtsgutachtens beauftragt. Wer genau in dem Gremium sitzt, machten die Staaten nicht öffentlich. Nach LTO-Recherchen sollen die drei Richterinnen bzw. Richter Afrika, den Karibikraum, und Europa repräsentieren. Das Ad-Hoc-Richtergremium legte das Rechtsgutachten nach mehrmaligen Fristverlängerungen schließlich im März 2026 vor. Die Aufklärung zog sich hin.
Wie der Guardian berichtet, soll das Richtergremium zu dem Ergebnis gekommen sein, dass Khan kein Fehlverhalten vorzuwerfen sei. Geprüft haben die Juristen mit einem strengen strafrechtlichen Maßstab von "beyond reasonable doubt". Vor allem soll das dreiköpfige Richtergremium Kritik an der Sachverhaltsaufklärung der UN-Stelle OIOS geübt haben, die sei mangelhaft gewesen, was die rechtliche Einordnung erschwert habe.
Vorwürfe "von hinreichend schwerer Natur"
Die Entscheidung, Khan nun zu suspendieren, ist ein bemerkenswerter Schritt. Nach Regel 28 der Verfahrens- und Beweisordnung des IStGH (Rules of Procedure and Evidence) kann eine Person, gegen die eine Beschwerde vorliegt, bis zur endgültigen Entscheidung vom Dienst suspendiert werden. Voraussetzung dafür ist, dass die Vorwürfe "von hinreichend schwerer Natur" sind. Zuständig ist das "Bureau", das betont, dass die Suspendierung keine Vorentscheidung in der Sache bedeute. Aber offenbar haben die Vorwürfe aus Sicht des Gremiums ein bestimmtes Gewicht erreicht.
Khan war seit 2021 Chefankläger und hatte unter anderem Haftbefehle gegen Israels Ministerpräsident Benjamin Netanjahu wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Gaza-Krieg und gegen den russischen Präsidenten Wladimir Putin beantragt, die der IStGH dann erlassen hat. Vor allem wegen des Haftbefehls gegen Netanjahu verstärkten die USA ihren Druck auf das Gericht und verhängten Sanktionen gegen Mitarbeitende und Richter.
Nach der Suspendierung Khans forderte Israels UN-Botschafter Danny Dahon die Aufhebung des Haftbefehls gegen Netanjahu. Die Suspendierung beweise, "dass diese Institution bis ins Mark verdorben ist", schrieb er auf X.
Über eine mögliche endgültige Amtsenthebung des Chefanklägers entscheidet nach Artikel 46 Abs. 1 (b) des IStGH-Statuts die Versammlung der Vertragsstaaten mit absoluter Mehrheit. Wann eine entsprechende Sondersitzung stattfindet, ist noch nicht bekannt.
Mit Material der dpa
Nach Missbrauchsvorwürfen: . In: Legal Tribune Online, 09.06.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/60161 (abgerufen am: 22.07.2026 )
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