Zwar entging der frühere kongolesische Warlord Jean-Pierre Bemba einer Verurteilung wegen Kriegsverbrechen. Nun sprach ihn der IStGH aber der Zeugenbestechung schuldig und ruiniert damit wohl seine Präsidentschaftskandidatur.
Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) hat das Urteil von einem Jahr Gefängnis gegen den früheren Vizepräsidenten des Kongos, Jean-Pierre Bemba, bestätigt. Die Richter verurteilten den Politiker am Montag in Den Haag damit endgültig wegen Bestechung von Zeugen. Da er bereits rund zehn Jahre in Untersuchungshaft gesessen hat, gilt seine Strafe als verbüßt. Allerdings darf Bemba wegen der Vorstrafe nun wohl nicht bei der Präsidentenwahl im Dezember im Kongo antreten.
Der 55-Jährige, der nicht bei der Urteilsverkündung anwesend war, wurde zusätzlich zu einer Geldstrafe von 300.000 Euro verurteilt.
Im Hauptverfahren im Juni war der frühere Warlord bereits wegen schwerer Verfahrensfehler vom Weltstrafgericht freigesprochen worden. Noch in erster Instanz hatte man Bemba wegen Kriegsverbrechen im Kongo und in der Zentralafrikanischen Republik zu 18 Jahren Gefängnis verurteilt.
Bemba wollte bei der Präsidentenwahl im Kongo im Dezember antreten. Die Wahlkommission in Kinshasa hatte ihn aber von der Wahl wegen des Schuldspruches im Bestechungsverfahren ausgeschlossen. Er wollte für die Kongolesische Befreiungsbewegung (MLC) antreten und galt als einer der aussichtsreichsten Kandidaten.
dpa/mam/LTO-Redaktion
Freiheitsstrafe von einem Jahr wegen Zeugenbestechung: . In: Legal Tribune Online, 17.09.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/30961 (abgerufen am: 14.10.2024 )
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