Erster Libyen-Fall beim IStGH: Leiter von liby­schem Folter-Gefängnis ange­klagt

19.05.2026

Nach dem Sturz des Machthabers al-Gaddafi 2011 kämpften Milizen in Libyen um die Macht. Der UN-Sicherheitsrat beauftragte den IStGH später mit der Verfolgung der Völkerstraftaten. Nun kam es zu einer ersten Anklage.

Einer der mutmaßlichen Leiter eines berüchtigten Folter-Gefängnisses in Libyen muss sich vor dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) für Folter, Mord und Vergewaltigung verantworten. Chalid Mohammed Ali al-Hischri habe unbeschreiblich grausame Verbrechen begangen, sagte Anklägerin Nazhat Shameem Khan vor den Richtern in Den Haag.

Die Anklage wirft al-Hischri insgesamt 17 Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen im Mitiga-Gefängnis in Tripolis vor, es geht um Tausende Opfer im Zeitraum von 2015 bis 2020, darunter auch Kinder. Al-Hischri habe auch "persönlich vergewaltigt, gefoltert, gemordet, verfolgt", sagte die Anklägerin. Zudem habe er Verbrechen befohlen.

Der heute 47-Jährige verfolgte die Anhörung äußerlich unbewegt und sagte vorerst nichts zu den Beschuldigungen.

15 Jahre nach Gaddafi-Sturz: Erster Libyen-Fall

Es ist der erste Fall zu Verbrechen in Libyen vor dem IStGH. Nach dem Sturz des Machthabers Muammar al-Gaddafi 2011 kämpften Milizen um Macht und Einfluss. Der UN-Sicherheitsrat hatte den Strafgerichtshof mit der strafrechtlichen Verfolgung beauftragt.

Der Verdächtige war im vergangenen Jahr in Berlin festgenommen und dem Gericht in Den Haag überstellt worden. Die Richter müssen nun zunächst in der Anhörung prüfen, ob die Beweise für die Eröffnung des Hauptverfahrens ausreichen. Wann sie entscheiden werden, ist noch nicht bekannt.

Al-Hischri war der Anklage zufolge einer der Befehlshaber der Sicherheitstruppen SDF. Im Mitiga-Gefängnis waren Tausende Menschen unter schrecklichen Umständen willkürlich festgehalten worden. Dazu gehörten auch politische Widersacher und Migranten aus Afrika. Menschen waren auch versklavt worden, sagte die Anklägerin. Al-Hischri habe für ein "Klima des Terrors" gesorgt. Sie zitierte Zeugen mit der Aussage, dass er der "schlimmste Folterer" war.

dpa/jb/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Erster Libyen-Fall beim IStGH: . In: Legal Tribune Online, 19.05.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/60006 (abgerufen am: 16.06.2026 )

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