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Verbrechen gegen die Menschlichkeit: IStGH erlässt Haft­be­fehle gegen Taliban-Führer

08.07.2025

Demonstration in Paris am Internationalen Frauentag für die Rechte afghanischer Frauen

Weltweit kommt es wiederholt zu Demonstrationen für die Rechte afghanischer Frauen – hier am Internationalen Frauentag in Paris. Foto: picture alliance / abaca | Michel Christophe/ABACA

2021 ergriffen die islamistischen Taliban in Afghanistan erneut die Macht. Opfer des Unrechtsregimes sind vor allem Frauen und Mädchen. Nun werden die Taliban-Führer international gesucht.

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Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag hat Haftbefehle gegen führende Mitglieder der Taliban in Afghanistan erlassen. Dem Taliban-Führer Haibatullah Achundsada und dem obersten Taliban-Richter, Abdul Hakim Hakkani, werden wegen der Entrechtung von Frauen und Mädchen Verbrechen gegen die Menschlichkeit vorgeworfen.

Seit der Machtübernahme der Taliban am 15. August 2021 würden Frauen und Mädchen wegen ihres Geschlechts verfolgt und ihnen Grundrechte und Freiheiten vorenthalten, begründen die Richter ihre Entscheidung.

Nach Auffassung der Richter betreiben die Taliban eine Politik, die zu schweren Verletzungen der Grundrechte und -freiheiten der Zivilbevölkerung führt: Mord, Inhaftierung, Folter und Vergewaltigung. Gerade Frauen und Mädchen werde das Recht auf Bildung, Privatsphäre und Familienleben sowie die Bewegungs-, Meinungs- und Religionsfreiheit vorenthalten. Sie dürften nicht über ihren Körper bestimmen.

Auch andere Menschen seien Opfer dieser Politik, so die Richter, da die Taliban deren Ausdrucksformen von Sexualität oder Geschlechtsidentität nicht akzeptierten.

Taliban weisen Vorwürfe zurück

Der Chefankläger des Weltstrafgerichts, Karim Khan, hatte im Januar die Haftbefehle beantragt. Daraufhin hatten die Taliban die Vorwürfe zurückgewiesen. Die strafrechtliche Verfolgung sei politisch motiviert und entbehre einer Rechtsgrundlage.

Der IStGH verfügt nicht über eine eigene Polizeimacht und ist bei der Vollstreckung der Haftbefehle auf die Hilfe seiner Vertragsstaaten angewiesen. Sobald sich die Gesuchten auf ihrem Hoheitsgebiet befinden, muss ein Vertragsstaat sie grundsätzlich festnehmen und dem Gericht übergeben.

Der Ankläger beruft sich auf zahlreiche Beweise wie Zeugenaussagen, offizielle Erlasse, Videos und Erklärungen der Taliban. Er hatte 2022 die Ermittlungen zu Verbrechen Afghanistan wieder aufgenommen.

Bereits 2024 entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass für die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft bei afghanischen Frauen bereits die Angabe von Geschlecht und Staatsangehörigkeit ausreiche (Rs. C-608/22, C-609/22), LTO berichtete.

dpa/jb/LTO-Redaktion

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Verbrechen gegen die Menschlichkeit: . In: Legal Tribune Online, 08.07.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/57613 (abgerufen am: 20.07.2026 )

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