Weil ihm ein Haftbefehl aus Den Haag drohe, will der ultrarechte Minister Smotrich eine Beduinensiedlung im Westjordanland räumen lassen. Die Bundesregierung will keine Erkenntnisse von einem solchen oder weiteren Haftbefehlen haben.
Israels Finanzminister Bezalel Smotrich ging dann selbst in die Offensive. Am Dienstag sagte der ultrarechte Politiker auf einer Pressekonferenz, er sei Montagabend darüber informiert worden, dass die Anklagebehörde des Internationalen Strafgerichtshofs gegen ihn einen Haftbefehl beantragt habe. Wer ihm dies mitgeteilt habe und welche Gründe die Anklage anführe, ließ er offen.
Der IStGH und die zuständige Anklagebehörde bestätigten das nicht bzw. äußerten sich nicht dazu. Medien wie etwa die israelische Zeitung Haaretz hatten zuvor bereits in den vergangenen Tagen über die Sache berichtet.
Smotrich bezeichnete die Palästinensische Autonomiebehörde als "Terrororganisation" und warf ihr vor, sich hinter den Kulissen für Haftbefehle gegen führende israelische Politiker eingesetzt zu haben. Er sprach von einer "Kriegserklärung" der Palästinenserbehörde, die Folgen haben werde. Smotrich fordert die dauerhafte Besetzung des Gazastreifens und den Wiederaufbau der 2005 geräumten jüdischen Siedlungen dort. Israel Ministerpräsident Bejamin Netanjahu hat diese Pläne jedoch abgelehnt.
Als Reaktion auf einen angeblichen Haftbefehl aus Den Haag will Israels Finanzminister nun eine strategisch wichtige Beduinensiedlung räumen lassen. Das Auswärtige Amt warnte am Mittwoch vor einem Verstoß gegen das Völkerrecht. Die Bundesregierung hat die israelische Regierung davor gewarnt, die Menschen aus dem Beduinendorf Chan al-Ahmar in einem strategisch wichtigen Teil des Westjordanlands zu vertreiben.
Man habe die Ankündigung entsprechender Pläne von Israels Finanzminister Bezalel Smotrich "mit äußerster Sorge zur Kenntnis genommen und wir lehnen diese Äußerungen entschieden ab", sagte ein Sprecher des Auswärtigen Amts in Berlin.
Bundesregierung: Keine Erkenntnisse zu IStGH-Haftbefehlen
Der Sprecher des deutschen Außenministeriums sagte am Mittwoch, es lägen keine Erkenntnisse zu Haftbefehlen oder Anträgen auf den Erlass von Haftbefehlen gegen israelische Staatsangehörige seitens des IStGH vor. Auch habe man keine Kenntnisse über etwaige Ermittlungen des IStGH in Bezug auf Israel und Palästina. Der IStGH halte die Existenz von Haftbefehlen in vielen Fällen unter Verschluss und gebe diese erst im Falle eines konkreten Rechtshilfegesuchs bekannt, um die Verhaftung von gesuchten Personen zu ermöglichen. Seit 2025 sei es der Anklagebehörde des IStGH auf Beschluss des Gerichts untersagt, die Existenz von bloßen Haftbefehlsanträgen bekannt zu geben.
Nach dem Bericht der israelischen Tageszeitung Haaretz, bekannt für ihre regierungskritische Arbeit, soll der Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) in Den Haag Haftbefehle gegen die rechtsextremen Smotrich und den Minister für öffentliche Sicherheit Itamar Ben-Gvir beantragt haben. Außerdem sollen laut der Zeitung weitere Haftbefehle vorbereitet worden seien – gegen Offiziere der israelischen Armee.
Im November 2024 hatte der IStGH Haftbefehle gegen den israelischen Ministerpräsidenten Netanjahu, dessen früheren Verteidigungsminister Galant sowie den Hamas-Anführer Al-Masri erlassen. Ihnen werden Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Gaza-Konflikt vorgeworfen.
dpa/kus/LTO-Redaktion
Laut Medienberichten beantragt: . In: Legal Tribune Online, 20.05.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/60018 (abgerufen am: 10.06.2026 )
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