IStGH zum Ex-Präsident der Elfenbeinküste Gbagbo: Frei­ge­spro­chen heißt nicht frei­ge­lassen

18.01.2019

Freispruch, so lautete das Urteil des IStGH im Verfahren gegen Laurent Gbagbo. Nach dem Einspruch der Anklagebehörde muss der ehemaligen Präsidenten der Elfenbeinküste aber dennoch in Haft bleiben, entschied nun die Berufungskammer.

Nach dem Freispruch des früheren Präsidenten der Elfenbeinküste, Laurent Gbagbo, hat die Anklagebehörde beim Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) die Freilassung des Politikers vorerst verhindert. Richter der Berufungskammer ordneten am Freitag in Den Haag an, dass Gbagbo vorerst in Haft bleiben müsse. Sie setzten eine neue Anhörung über die Freilassung für den 1. Februar an.

Der 73-jährige Ex-Präsident und ein früherer Minister waren in dieser Woche überraschend noch vor Ende des Prozesses freigesprochen worden. Nach Ansicht der Richter reichten die Beweise der Anklage für die während des Konflikts an der Zivilbevölkerung begangenen Verbrechen für eine Verurteilung nicht aus.

Die Richter hatten auch die sofortige Freilassung angeordnet. Doch die Anklagebehörde des IStGH erhob dagegen Einspruch. Sie befürchtet, dass Gbagbo bei einem möglichen Berufungsverfahren gegen den Freispruch nicht mehr erscheinen werde.

Nach der Präsidentenwahl von 2010 hatte Gbagbo seine Niederlage nicht anerkannt. Bei der folgenden Welle von Gewalt waren rund 3.000 Menschen getötet worden. Der Prozess gegen Gbagbo hatte 2016 begonnen. Er ist seit 2011 in Haft.

dpa/mgö/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

IStGH zum Ex-Präsident der Elfenbeinküste Gbagbo: Freigesprochen heißt nicht freigelassen . In: Legal Tribune Online, 18.01.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/33327/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

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