Zwei Mitarbeiterinnen werfen dem IStGH-Chefankläger sexuelle Übergriffe vor. Seit Juni ist Karim Khan deshalb suspendiert. Am Freitag stimmen die Vertragsstaaten auf einer Sondersitzung über eine mögliche Amtsenthebung ab.
Auf seiner Homepage kündigt der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) etwas unscheinbar eine "Special session on disciplinary proceedings involving an elected official" für kommenden Freitag an, eine gesonderte Pressemitteilung gibt es nicht. Dabei geht es aber um die Amtsenthebung des Chefanklägers Karim Khan.
Zwei Mitarbeiterinnen am IStGH werfen Khan sexuelle Nötigung und Machtmissbrauch vor. Die Vorwürfe wurden im Jahr 2024 bekannt. In der vergangenen Woche hat eines der mutmaßlichen Opfer in einem Fernseh-Interview mit CNN erstmals öffentlich darüber gesprochen. Die ursprünglich aus Malaysia stammende Juristin arbeitet seit 2017 am IStGH, zwischen 2023 und 2024 war sie Khans direkte Assistentin. Die 39-Jährige, die in dem Interview nur mit ihrem Vornamen Sarah genannt wird, schilderte etwa einen Vorfall während einer Auslandsreise nach Kolumbien, als Khan in ihr Hotelzimmer gekommen sei. Sie habe so getan, als schliefe sie, er habe dann "angefangen, seine Hand in meine Leggings zu schieben, mich zu begrapschen und mir seine Zunge ins Ohr zu stecken". Auch eine zweite Frau, die in dem Video nicht zu sehen ist und "Patricia" genannt wird, spricht von ähnlichen Vorfällen.
Khan, der von der Londoner Anwaltskanzlei Carter Ruck vertreten wird, lässt sein Amt seit gut einem Jahr vorläufig ruhen, bestreitet aber alle Vorwürfe vollumfänglich. Seine Anwältin Sareta Ashraph erklärte in der vergangenen Woche gegenüber CNN, man weise auch die Vorwürfe aus dem Interview zurück, dies seien aber keine neuen Vorwürfe. Sie seien schon zusammen mit den über 30 Zeugenaussagen und der Aussage von Khan selbst gewürdigt worden. "Das Gesamtbild der Beweislage zeichnet ein ganz anderes Bild", so Ashraph.
Seit dem 9. Juni ist Khan suspendiert
Der 56-jährige Chefankläger ist seit dem 9. Juni 2026 suspendiert. Nach Regel 28 der Verfahrens- und Beweisordnung des IStGH (Rules of Procedure and Evidence) kann eine Person, gegen die eine Beschwerde vorliegt, bis zur endgültigen Entscheidung vom Dienst suspendiert werden. Voraussetzung dafür ist aber, dass die Vorwürfe "von hinreichend schwerer Natur" sind. Das scheint aus Sicht des zuständigen "Bureau", des ständigen Leitungsgremiums der Staatenversammlung, jetzt der Fall gewesen zu sein.
Zunächst hatte es noch nicht danach ausgesehen: Auf der Grundlage der Untersuchung der internen Aufsichtsstelle der UN (Office of the Internal Oversight Services, OIOS) hatte ein speziell dafür eingesetztes, dreiköpfiges Richtergremium ein Rechtsgutachten erstellt. Wie der Guardian berichtet, soll das Gremium zu dem Ergebnis gekommen sein, dass Khan kein Fehlverhalten vorzuwerfen sei. Vor allem soll es die aus ihrer Sicht mangelhafte Sachverhaltsaufklärung der UN-Stelle OIOS kritisiert haben, was die rechtliche Einordnung erschwert habe.
Jetzt haben die Vorwürfe aus Sicht des "Bureau" aber ein bestimmtes Gewicht erreicht. Gleichzeitig betonte es nach der Suspendierung, das sei noch keine Vorentscheidung in der Sache.
63 IStGH-Vertragsstaaten müssten für Amtsenthebung stimmen
Nach Artikel 46 des IStGH-Statuts werden u.a. Richter und der Ankläger des IStGH ihres Amtes enthoben, wenn sie ihre Amtspflichten nachweislich schwer verletzt haben oder zur Wahrnehmung der ihnen obliegenden Aufgaben unfähig sind.
Die Versammlung der 125 IStGH-Vertragsstaaten beschließt die Amtsenthebung in geheimer Abstimmung. Erforderlich hierfür ist nach Artikel 46 Abs. 2 b) des IStGH-Statuts die absolute Mehrheit, d.h. 63 Staaten müssten dafür stimmen, dass der Chefankläger seines Amtes enthoben wird. Die Niederlande haben bereits angekündigt, das zu tun.
Alle Staaten der Europäischen Union sind auch Mitglieder des IStGH. Staaten wie China, Indien, die USA, Russland, die Türkei und Israel haben das Römische Statut entweder gar nicht erst unterzeichnet, das Abkommen nach der Unterzeichnung nicht ratifiziert oder sind wieder ausgetreten.
Amtsenthebungsverfahren gegen den Chefankläger gab es noch nicht
Der IStGH hat im Jahr 2002 seine Arbeit aufgenommen, ein Amtsenthebungsverfahren gegen den Chefankläger ist beispiellos.
Die Vorwürfe gegen Karim Khan fallen zudem in eine der kritischsten Phasen in der Geschichte des IStGH. Der Gerichtshof sieht sich derzeit großem Druck ausgesetzt. Nach dem Haftbefehl gegen den israelischen Regierungschef Benjamin Netanjahu und seinen Ex-Verteidigungsminister Joav Gallant hatten die USA Sanktionen verhängt, etwa Einreiseverbote und Vermögenssperren gegen Mitarbeiter. Erst kürzlich kündigte US-Außenminister Marco Rubio eine umfassende "Kampagne" gegen den IStGH an. Was die USA genau vorhaben, ist noch nicht klar. Rubio erwähnte etwa weitere Einreiseverbote, den Entzug von Visa, aber auch verstärkten Druck auf verbündete Staaten.
Auch vor diesem Hintergrund wird die Abstimmung von Freitag entscheidend für die Zukunft des IStGH sein.
Artikel in der Fassung vom 21. Juli 2027, 10:40 Uhr.
Missbrauchsvorwürfe gegen suspendierten IStGH-Chefankläger: . In: Legal Tribune Online, 20.07.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/60474 (abgerufen am: 09.08.2026 )
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