Druckversion
Freitag, 12.06.2026, 19:08 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/israel-todesstrafe-knesset-palaestina-westbank-militaergericht
Fenster schließen
Artikel drucken
59629

Auch Netanjahu stimmte dafür: Israels Par­la­ment stimmt für ums­trit­tenes Todes­strafe-Gesetz

30.03.2026

Israels Minister für Nationale Sicherheit, Itamar Ben-Gvir, reckt die Faust nach oben aus Freude über die positive Abstimmung über das Todesstrafe-Gesetz, 30.03.2026

Der Gesetzentwurf kam aus der Partei des rechtsextremen Sicherheitsministers Itamar Ben-Gvir. picture alliance / ASSOCIATED PRESS | Itay Cohen

Wer tötet, um dem Staat Israel zu schaden, soll künftig mit dem Tod bestraft werden können. In den besetzten Gebieten soll die Todesstrafe sogar zwingende Rechtsfolge sein. Erfasst sein werden vor allem Palästinenser.

Anzeige

Das israelische Parlament hat einen Gesetzentwurf zur Einführung der Todesstrafe für Terroristen gebilligt. 62 der 120 Abgeordneten der Knesset stimmten für den höchst umstrittenen Vorstoß der Partei Otzma Jehudit des rechtsextremen Polizeiministers Itamar Ben-Gvir. 48 Abgeordnete stimmten gegen das Gesetz, der Rest war abwesend oder enthielt sich. Auch der rechtskonservative Ministerpräsident Benjamin Netanjahu gab seine Stimme für den Vorstoß ab.

Kritiker sehen das Gesetz als rassistisch an, weil es de facto nur Palästinenser betrifft. Deutschland hatte sich mit weiteren europäischen Ländern gegen das Gesetz ausgesprochen.

Der israelische Bürgerrechtsverband teilte mit, er habe beim höchsten Gericht des Landes Klage gegen das Gesetz eingereicht. Man werde mit aller Kraft dagegen und für Demokratie und Menschenrechte kämpfen. Der Vorstoß sei der bisher radikalste "Angriff dieser Regierung auf die Menschenrechte", hieß es in der Mitteilung. Man habe die Klage mit einem Zitat des französischen Schriftstellers Victor Hugo eröffnet: "Die Todesstrafe ist das besondere und ewige Kennzeichen der Barbarei; überall, wo sie praktiziert wird, herrscht die Barbarei."

Pflichtstrafe vor Militärgerichten

Palästinenser, die in den von Israel völkerrechtswidrig besetzten Gebieten vor Militärgerichten wegen eines terroristisch motivierten Mordes verurteilt werden, droht die Todesstrafe. Die Richter müssen sie in so einem Fall sogar verhängen. Eine Ausnahme soll für nicht näher definierte "besondere Umstände" gelten. Das Urteil kann nur unter engen Voraussetzungen angefochten werden. Die Strafe soll sogar mit einfacher Mehrheit von zwei zu eins Stimmen des Gerichts verhängt werden können. Militärgerichte sind nicht zwingend mit ausgebildeten Juristen besetzt, dort finden nur Prozesse gegen Palästinenser statt. Im Falle einer Verurteilung soll die Todesstrafe binnen 90 Tagen durch Erhängen von einem Gefängniswärter vollstreckt werden.

Vor zivilen Strafgerichten in Israel kann nach dem Gesetzentwurf eine Person, die wegen eines terroristisch motivierten Mordes mit dem Ziel der Vernichtung des Staates Israel verurteilt wird, entweder mit der Todesstrafe oder mit lebenslanger Haft bestraft werden. Das kann zwar theoretisch auch Israelis treffen, allerdings ist der Tatbestand nur erfüllt bei einer vorsätzlichen Tötung "mit dem Ziel, die Existenz des Staates Israel zu leugnen". Das dürfte eine Anwendung auf durch Israelis begangene Tötungsdelikte in der Praxis nahezu ausschließen.

Aufgrund des Rückwirkungsverbots kann das neue Gesetz aber etwa nicht auf Hamas-Terroristen angewendet werden, die am Massaker am 7. Oktober 2023 im israelischen Grenzgebiet beteiligt waren. 

Letzte Hinrichtung war von NS-Verbrecher Eichmann

Ben-Gvir sprach zum Abschluss einer stundenlangen Debatte von einem historischen Moment der Gerechtigkeit. Jeder Terrorist müsse wissen, dass er Mord mit seinem Leben bezahlen werde. Das Gesetz werde dem israelischen Volk "den Stolz zurückbringen". Er warf der Europäischen Union vor, sie sehe es nicht gerne, dass Israel sich gegen Terrorismus verteidige. 

Der Sicherheitsausschuss der Knesset hatte den Entwurf zuletzt für die zweite und dritte Lesung gebilligt. Der Vorsitzende des Ausschusses, Zvika Fogel, sprach von einem "wichtigen Schritt zur Wiederherstellung der Abschreckung des Staates Israel". Menschenrechtsorganisationen hatten zu einem Stopp des kontroversen Vorhabens aufgerufen. 

Israel hatte die Todesstrafe für Mord im Jahr 1954 abgeschafft. Das israelische Gesetz ermöglichte zwar weiter die Verhängung der Todesstrafe in bestimmten Fällen, etwa gegen NS-Verbrecher oder bei Verrat in Kriegszeiten. Die Hinrichtung des deutschen NS-Verbrechers Adolf Eichmann im Jahre 1962 war aber das letzte Mal, dass eine von einem ordentlichen Gericht in Israel ausgesprochene Todesstrafe vollstreckt wurde. 

"Tiefe Besorgnis" der Außenminister vergeblich

Der deutsche Außenminister Johann Wadephul (CDU) und seine Kollegen aus Frankreich, Italien und dem Vereinigten Königreich hatten am Sonntag in einer gemeinsamen Erklärung ihre "tiefe Besorgnis" über den Gesetzentwurf geäußert.

"Die Todesstrafe ist eine unmenschliche und erniedrigende Form der Bestrafung ohne jegliche abschreckende Wirkung", teilten die Minister mit. "Deshalb lehnen wir die Todesstrafe weltweit unter allen Umständen ab." Berlin, Paris, Rom und London forderten die Verantwortlichen nachdrücklich auf, die Pläne aufzugeben.

Anzeige

Kritik an dem Gesetz auch in Israel

Auch in Israel gab es Kritik an dem Gesetz. "Israel befindet sich mitten in einem Krieg, in dem es beansprucht, die demokratische und liberale Welt gegenüber den Kräften des Bösen im Iran und darüber hinaus zu vertreten", schrieb ein Kommentator der Times of Israel. "Die Verabschiedung des Gesetzes gerade jetzt könnte Israel international erheblichen Schaden zufügen und seinem ohnehin zunehmend angeschlagenen Image schaden."

Auch der israelische Völkerrechtler Itamar Mann von der Universität Haifa hatte den Gesetzentwurf im November kritisiert. "Dieser Gesetzentwurf macht die Justiz zu einem Instrument der Rache", schrieb Mann auf LTO. Die "Kombination aus Rache und Verteidigung nationaler Sicherheit" markiere einen Paradigmenwechsel in Israels Strafrechtsdoktrin. Mann zeigte sich besorgt um das kollektive Bewusstsein des israelischen Volkes, wenn es seit der Erhängung Eichmanns erstmals wieder zum Henker werden müsse.

Das israelische Demokratie-Institut kritisierte in einem Gutachten zu dem Gesetz, dass es die Richter im Militärgericht dazu zwinge, die Todesstrafe zu verhängen, und dass es ihnen die notwendige Einzelfallprüfung nehme. Es widerspreche den demokratischen und rechtsstaatlichen Werten Israels, weil es nur gegen Palästinenser gerichtet sei. Das Gesetz könne auch zu irreversiblem Justizfehlern führen und Israel international politisch schaden. Außerdem helfe es nach Ansicht von Experten nicht effektiv im Kampf gegen Terror. 

Der oppositionelle Abgeordnete Avigdor Lieberman, der sich grundsätzlich für die Todesstrafe für Terroristen aussprach, sagte während einer stundenlangen Debatte, er rechne damit, dass Israels höchstes Gericht das Gesetz kippen werde.

mk/dpa/LTO-Redaktion

Hinweis: aktualisierte Fassung vom 31.03.2026, 12:20 Uhr. Präzisiert wurden die Angaben zum Gesetzesinhalt (mk).

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Auch Netanjahu stimmte dafür: . In: Legal Tribune Online, 30.03.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59629 (abgerufen am: 13.06.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Israel
    • Rassismus
    • Straftaten
    • Terrorismus
    • Todesstrafe
Block-Prozess-Vorsitzende Isabel Hildebrandt 12.06.2026
Christina Block

Block-Prozess Tag 54:

"Brau­chen Sie eine Pause, um ein Ableh­nungs­ge­such zu for­mu­lieren?"

Die Befragung von Christina Blocks Psychologen R. zieht sich so in die Länge, dass es ordentlich zwischen Block-Verteidiger Bott und der Vorsitzenden Richterin Hildebrandt kracht. Die Erklärungen zu "Olgas" Befragung werden daher verschoben.

Artikel lesen
Marla Svenja Liebich bei der Gerichtsverhandlung über die Auslieferung 09.06.2026
Auslieferung

Angst vor Unterbringung in deutschem Männergefängnis:

Lie­bich legt Beschwerde gegen Aus­lie­fe­rung ein

Marla Svenja Liebich will verhindern, von Tschechien an Deutschland ausgeliefert zu werden. Vor dem Landgericht Pilsen blieb das ohne Erfolg, nun geht es zum OLG in Prag. Sie sagt, in deutschen Männergefängnissen bestehe für sie Todesgefahr.

Artikel lesen
Ein Demo-Teilnehmer in Tunis, Tunesien hält eine Baby-Puppe hoch, dahinter wird eine Hamas-Flagge geschwenkt. 05.06.2026
Einbürgerung

VG Berlin zum neuen Staatsangehörigkeitsgesetz:

Entzug der Staats­bür­ger­schaft wegen Hamas-Post recht­mäßig

Zwei Monate nach der Einbürgerung wird Abdallah A. die Staatsbürgerschaft wieder entzogen. Denn: Er hat mutmaßliche Hamas-Kämpfer als "Helden" gefeiert. Das VG Berlin bestätigt dies nun. A. habe bei der Einbürgerung arglistig getäuscht.

Artikel lesen
Ein Trauerort im Wald mit Kerzen und Figuren, symbolisiert den Verlust und erweckt Diskussionen über Verantwortung von Kindern. 04.06.2026
Straftaten

Nach Mordfall Luise diskutieren Justizminister:

Ab wann sind Kinder für Straf­taten ver­ant­wort­lich?

Erschütternde Mordfälle wie im Fall Luise sind bei unter 14-Jährigen äußerst selten, die mediale Aufmerksamkeit groß. Was tun gegen steigende Zahlen von Gewalttaten? Sachsen will die Regierung an ein neues Gerichtsverfahren erinnern.

Artikel lesen
Marla Svenja Liebich wird am Landgericht in Pilsen in Handschellen vorgeführt, 01.06.2026 01.06.2026
Auslieferung

Nach Prozess in Pilsen:

Gericht ordnet die Aus­lie­fe­rung von Marla Svenja Lie­bich an

Marla Svenja Liebich will verhindern, von Tschechien an Deutschland ausgeliefert zu werden. Vor dem Landgericht Pilsen blieb das ohne Erfolg. Welche Möglichkeiten ihm noch bleiben und wie es dann weitergeht. 

Artikel lesen
Christina Block und ihre Verteidigerin Paula Wlodarek gehen zum Verhandlungssaal im Strafjustizgebäude 01.06.2026
Christina Block

Block-Prozess: Tag 53:

Rück­ho­lung ist nicht gleich Ent­füh­rung

Rechtsweg, Rückholung, Entführung: Im Block-Prozess wird zunehmend entscheidend, wer welche Stufe der geplanten Rückkehr der Kinder kannte und billigte. Der Verteidiger von Blocks Familienanwalt attackiert an Tag 53 die Schlüsselzeugin. 

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von CMS
Wis­­sen­­schaf­t­­li­che Mit­ar­beit für den Be­reich Me­di­en- und...

CMS, Köln

Logo von Wolters Kluwer
Ju­rist als Pro­dukt­ma­na­ger im Be­reich Con­tent - In­sol­venz­recht /...

Wolters Kluwer, Hürth

Logo von MEDIA CENTRAL
Le­gal Coun­sel (m/w/d)

MEDIA CENTRAL, Mön­chen­g­lad­bach

Logo von Aulinger Rechtsanwälte und Notare
Rechts­an­walt (m/w/d) Un­ter­neh­mens­nach­fol­ge / Stif­tungs­recht / Er­b­recht /...

Aulinger Rechtsanwälte und Notare, Bochum

Logo von Wolters Kluwer
Ju­rist als Pro­dukt­ma­na­ger im Be­reich Con­tent (m/w/d)

Wolters Kluwer, Hürth

Logo von ADVANT Beiten
Re­fe­ren­da­re / Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ter (w/m/d) – Pu­b­lic Sec­tor

ADVANT Beiten, Mün­chen

Logo von McDermott Will & Schulte
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ten­de (m/w/d) Kar­tell­recht

McDermott Will & Schulte, Düs­sel­dorf

Logo von McDermott Will & Schulte
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ten­de (m/w/d) im Be­reich Cy­berse­cu­ri­ty, AI &...

McDermott Will & Schulte, Düs­sel­dorf

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Juristinnen netzwerken ... After Work in Hannover

16.06.2026, Hannover

12. Stralsunder Steuerwissenschafts- und Praxistage

15.06.2026, Stralsund

Registeranmeldungen & beurkundungspflichtige gesellschaftsrechtliche Themen (zweitägig,15.–16.06.26)

15.06.2026

Logo von Notarkammer Baden-Württemberg
Karriere als Notar:in – Beraten & Gestalten

24.06.2026, Stuttgart

Vergütungsvereinbarungen optimal gestalten

15.06.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH