An mehr als 350 Schulen in Bayern soll es bald ein Wahlpflichtfach "Islamischer Unterricht" geben. Das finden scheinbar nicht alle gut. Einen Tag nach dem entsprechenden Landtagsbeschluss ist die erste Klage am BayVerfGH eingegangen.
Nur einen Tag nach dem Landtagsbeschluss zur Einführung des neuen Wahlpflichtfachs "Islamischer Unterricht" in Bayern haben Kritiker Klage am Verfassungsgerichtshof (VerfGH) eingereicht. Eine Sprecherin des Gerichts bestätigte am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur den Eingang der Popularklage. Der Pädagoge Ernst-Günther Krause, der Bund für Geistesfreiheit Bayern und die Regionalgruppe München im Förderkreis der Giordano-Bruno-Stiftung monieren, dass die verfassungsrechtlich erforderlichen Voraussetzungen für die Einführung des Schulfaches fehlen.
Am Dienstagabend hatte der Landtag die Überführung des bisherigen landesweiten Modellversuchs in ein reguläres Schulfach gebilligt. Dieses soll für Schülerinnen und Schüler insbesondere muslimischen Glaubens an rund 350 Schulen künftig statt Religionslehre und neben Ethik wählbar sein. Es handelt sich um ein staatliches Angebot, bei dem staatliche Lehrkräfte in deutscher Sprache Wissen über die islamische Religion sowie eine grundlegende Werteorientierung "im Geiste der Werteordnung des Grundgesetzes und der bayerischen Verfassung" vermitteln sollen.
Das Gesetz vermenge in intransparenter und unzulässiger Weise einen staatlich verantworteten Islamkundeunterricht mit einem religiös bekenntnisorientierten Islamunterricht, hatte Krause schon vor Wochen per Pressemitteilung kritisiert. Auch die AfD hatte bereits angekündigt, vor den Bayerischen Verfassungsgerichtshof zu ziehen.
Modellversuch seit 2009
Dagegen lobte Bayerns Integrationsbeauftragte Gudrun Brendel-Fischer die Einführung des Schulfachs als weiteren, wichtigen "Meilenstein für die Integration unserer muslimischen Mitbürgerinnen und Mitbürger". Sie rief die Eltern muslimischer Kinder auf, das neue Angebot wahrzunehmen.
Das neue Fach hat eine jahrzehntelange Vorgeschichte. Anfangs gab es etwa eine "Islamische Unterweisung" in türkischer Sprache, später dann auf Deutsch. Ein Modellversuch "Islamischer Unterricht" lief seit 2009 und wurde immer weiter ausgedehnt. Zuletzt gab es ihn laut Ministerium an 364 Schulen, vor allem an den Grund- und Mittelschulen und insbesondere in Ballungsgebieten. So viele Standorte sollen es auch zum Start als Wahlpflichtfach im Herbst sein, später soll das Angebot bedarfsgerecht ausgebaut werden.
dpa/acr/LTO-Redaktion
Islam-Unterricht in Bayern: . In: Legal Tribune Online, 07.07.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/45410 (abgerufen am: 09.11.2024 )
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