Der Generalbundesanwalt will das Urteil gegen die IS-Rückkehrerin Jennifer W. aus dem niedersächsischen Lohne so nicht stehen lassen. Zehn Jahre Haft sind ihm für die vorgeworfenen Taten zu wenig.
Am Freitag legte die Bundesanwaltschaft Revision gegen das Urteil über IS- Rückkehrerin Jennifer W. ein, wie ein Sprecher des Oberlandesgerichts (OLG) München der Deutschen Presse-Agentur sagte.
Das Gericht hatte die junge Frau aus dem Kreis Vechta am Montag unter anderem wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland, wegen Beihilfe zum versuchten Mord sowie zum versuchten Kriegsverbrechen, wegen Verbrechens gegen die Menschlichkeit und wegen Sklaverei mit Todesfolge zu zehn Jahren Haft verurteilt.
Das Gericht geht davon aus, dass die heute 30-Jährige tatenlos dabei zusah, wie ihr damaliger Ehemann, ein IS-Kämpfer, im Irak vor sechs Jahren ein erst fünf Jahre altes, jesidisches Mädchen bei sengender Mittagssonne im Hof ankettete und dort qualvoll verdursten ließ.
Die Bundesanwaltschaft hatte eine lebenslange Haftstrafe gefordert, das Gericht hatte im Gegensatz dazu aber "einen minderschweren Fall" angenommen, wie Verteidiger Ali Aydin nach der Urteilsverkündung betonte. Er sprach von einem "Sieg" und rechnete vor, dass seine nicht vorbestrafte Mandantin voraussichtlich nach zwei Dritteln aus der Haft entlassen werde. Und drei Jahre und vier Monate davon habe sie mit der Untersuchungshaft schon abgesessen.
Ob auch die Verteidigung, die maximal zwei Jahre Haft gefordert hatte, Rechtsmittel einlegen will, ließ sie nach dem Urteil zunächst
offen. Die Frist zum Einlegen der Revision läuft am kommenden Montag ab.
dpa/LTO-Redaktion
IS-Rückkehrerin Jennifer W.: . In: Legal Tribune Online, 29.10.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/46509 (abgerufen am: 12.11.2024 )
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