Das LG Nürnberg-Fürth hatte den Angeklagten wegen Beischlafs zwischen Verwandten in zehn Fällen und wegen Nötigung mit vorsätzlicher Körperverletzung zu zwei Jahren und acht Monaten Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt; vom Vorwurf der Vergewaltigung hatte es ihn freigesprochen. Die hiergegen eingelegte Revision der Nebenklägerin haben die Karlsruher Richter mit am Montag bekannt gewordenen Beschluss verworfen. Das Urteil ist damit rechtskräftig.
Die Nebenklägerin hatte geltend gemacht, der Angeklagte sei zu Unrecht von der Vergewaltigung freigesprochen worden. Zudem sei die Anzahl der angenommenen Taten zu gering. Dies wurde vom Bundesgerichtshof (BGH) jedoch als unbegründet verworfen. Die Nachprüfung des Urteils habe keinen Rechtsfehler ergeben (Beschl. v. 24.07.2012, Az. 1 StR 221/12). Die ebenfalls zuungunsten des Angeklagten eingelegte Revision der Staatsanwaltschaft hatte diese zurückgenommen.
Nach den Feststellungen des Landgerichts (LG) unterhielt der heute 69-jährige Angeklagte seit Anfang der 80er Jahre eine intime Beziehung zu seiner heute 46-jährigen Tochter, aus der drei Kinder hervorgegangen waren, von denen zwei bereits verstorben sind.
age/LTO-Redaktion
BGH verwirft Revision: . In: Legal Tribune Online, 20.08.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/6882 (abgerufen am: 03.12.2024 )
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