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IStGH: Rebellenführer Lubanga verurteilt

10.07.2012

Das erste Mal in seiner zehnjährigen Geschichte hat der IStGH eine Strafe verhängt: Der kongolesische Kriegsverbrecher Lubanga bekam eine Haftstrafe von 14 Jahren. Der Ex-Rebellenführer wurde wegen des Einsatzes von Kindersoldaten verurteilt.

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Nach übereinstimmenden Medienberichten hat der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag Thomas Lubanga zu 14 Jahre Haft verurteilt. Nach Angaben von Richter Adrian Fulford wird die Zeit, die Lubanga seit 2006 im Gefängnis verbracht hat, von der Strafe abgezogen. Die Anklage hatte 30 Jahre Haft gefordert.

Rund drei Jahre dauerte der Prozess um einen der schlimmsten Kriegsverbrecher Afrikas. Lubanga soll in der Demokratischen Republik Kongo während des Bürgerkriegs in dem ostkongolesischen Bezirk Ituri 2002 und 2003 Hunderte Kinder als Soldaten missbraucht haben. Darüber hinaus soll er verantwortlich für Massaker an der Zivilbevölkerung, Vergewaltigungen, Folter und Plünderungen gewesen sein. Er gilt als Kommandeur der Patriotischen Kräfte für die Befreiung des Kongo (FPLC) und mutmaßlicher Gründer der Union Kongolesischer Patrioten (UPC).

2006 war der Ex-Milizenführer nach Den Haag überstellt worden, Anfang 2009 begann der Prozess gegen ihn. Während der insgesamt 204 Prozesstage befragten Staatsanwaltschaft und Verteidigung mehr als 60 Zeugen. Auch frühere Kindersoldaten kamen zu Wort. Lubanga hatte auf nicht schuldig plädiert.

Es ist das erste Mal seit seiner Gründung vor zehn Jahren, dass das Weltstrafgericht eine Strafe verhängt. 2002 nahm es seine Arbeit auf, nachdem sich nach jahrzehntelangen Diskussionen 108 Staaten in den Statuten von Rom darauf verständigt hatten, das Gremium einzurichten. Es soll Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen ahnden.

Bisher stellte das Gericht 23 Haftbefehle aus, 14 Verfahren sind anhängig. Aufsehen haben die Haftbefehle gegen den sudanesischen Präsidenten Omar Hassan al-Baschir und den ehemaligen libyschen Machthaber Muammar al-Gaddafi erregt.

mbr/LTO-Redaktion

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IStGH: . In: Legal Tribune Online, 10.07.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/6580 (abgerufen am: 17.08.2026 )

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