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Erstes Urteil verkündet: Inter­na­tio­naler Straf­ge­richtshof spricht kon­go­le­si­schen Rebel­len­führer schuldig

14.03.2012

Der IStGH in Den Haag verurteilte den ehemaligen Anführer einer Rebellenmiliz wegen Kriegsverbrechen im kongolesischen Bürgerkrieg. Die Richter hatten keine Zweifel, dass er als Mittäter verantwortlich für das Anwerben und die Rekrutierung von Kindern unter 15 Jahren für die Patriotische Befreiungsarmee FPLC war.

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In seinem ersten Urteil überhaupt sprach der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) den Kongolesen Thomas Lubanga schuldig, in der ostkongolesischen Provinz Ituri Kindersoldaten rekrutiert zu haben, um sie in einem Bürgerkrieg in der Demokratischen Republik Kongo kämpfen zu lassen. Nach Überzeugung der Richter war er in der Union of Congolese Patriots (UPC) und deren militärischem Flügel, der "Patriotischen Front zur Befreiung des Kongo" (Forces Patriotiques pour la Libération du Congo, FPLC), an zentraler Stelle verantwortlich. In dieser Funktion soll er daran mitgewirkt haben, dass zwischen 2002 und 2003 Kinder unter 15 Jahren als Soldaten ausgebildet wurden. Außerdem hätten sich auch unter seinen Bodyguards solche Kinder unter 15 Jahren befunden (Urt. v. 14.03.2012, Az. ICC-01/04-01/06).

Die Zwangsverpflichtung oder Eingliederung von Kindern unter fünfzehn Jahren in Streitkräfte oder bewaffnete Gruppen oder ihre Verwendung zur aktiven Teilnahme an Feindseligkeiten wird nach Art. 8 Abs.2 e VII des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs als Kriegsverbrechen bestraft.

Der IStGH wurde 2002 durch einen völkerrechtlichen Vertrag errichtet, dem bisher 120 Staaten beigetreten sind. Im darauffolgenden Jahr nahm er seine Arbeit auf und verfolgt als ständiges internationales Strafgericht Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord. Das Urteil gegen Lubanga erging einstimmig, ihm droht nun lebenslange Haft. Das Strafmaß wird zu einem späteren Termin verkündet.

asc/LTO-Redaktion

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Erstes Urteil verkündet: . In: Legal Tribune Online, 14.03.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/5781 (abgerufen am: 09.06.2026 )

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