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Verein kündigte ihr wegen Schwangerschaft: Lazio Rom muss Ex-Spie­lerin ent­schä­d­igen

von Dr. Franziska Kring

24.06.2026

Maja Göthberg im Spiel von Lazio Rom gegen Inter Mailand am 12.10.2023

Maja Göthberg (am Ball) war maßgeblich am Aufstieg der Lazio-Frauen in die Serie A beteiligt. Foto: picture alliance / IPA | Domenico Cippitelli/IPA Sport.

Noch vor Saisonbeginn berichtete Maja Göthbergs Berater von ihrer Schwangerschaft, danach hielt Lazio Rom den Arbeitsvertrag plötzlich für ungültig. Der Verein muss ihr nun eine Entschädigung zahlen, so der CAS in diesem Präzedenzfall.

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Erstmals bekommt eine Profifußballerin Schadensersatz, weil ihr Verein das Arbeitsverhältnis wegen ihrer Schwangerschaft zu Unrecht beendet hat. Der italienische Fußballverein Lazio Rom muss seiner ehemaligen Spielerin Maja Göthberg knapp 70.000 Euro zahlen, entschied der Internationale Sportgerichtshof (Court of Arbitration for Sport, CAS).

Zum einen erhält die 28-jährige Schwedin 64.000 Euro (brutto) als Restwert des Vertrages, zuzüglich Zinsen in Höhe von fünf Prozent ab dem Tag nach der Kündigung des Vertrages. Weitere 5.333 Euro stehen ihr zu, weil ein Vereinsangehöriger die vertrauliche Information über die Schwangerschaft an andere Spielerinnen weitergegeben hat. Damit habe er ihre Persönlichkeitsrechte erheblich verletzt, so der CAS.

Das "bahnbrechende" Urteil könne die zukünftige Anwendung des Schwangerschaftsschutzes im Profifußball prägen, hieß es von der Spielergewerkschaft FIFPRO.

Flug war gebucht, nur die Unterschrift fehlte

Göthberg spielte in der Saison 2023/24 für Lazio und stieg mit dem Verein in die Serie A auf. Am Aufstieg war sie maßgeblich beteiligt, weshalb der Verein ihren Vertrag verlängern wollte. Bei den Verhandlungen im Sommer 2024 fehlte nach einer mündlichen Einigung nur noch die Unterschrift der Mittelfeldspielerin. Auch der Flug der Spielerin nach Rom war schon für den 18. Juli 2024 gebucht.

Dann erfuhr Göthberg von ihrer Schwangerschaft und ihr Berater informierte den Verein. Göthberg flog nicht nach Rom. Der Club vertrat plötzlich die Auffassung, dass kein Vertrag zustande gekommen sei. Die Spielerin vermutete, dass der Verein wegen ihrer Schwangerschaft nicht mehr unterschreiben wollte, und klagte. 

Vor dem CAS bekam sie nun Recht.

Parteien haben sich über Arbeitsvertrag geeinigt

Der CAS entschied jetzt, dass bereits ein Arbeitsverhältnis zustande gekommen sei. 

Maßgeblich für die Entscheidungen des CAS sind vor allem die FIFA-Statuten und das Schweizer Recht. Andere Rechtsvorschriften sind nur subsidiär anwendbar, etwa wenn Lücken bestehen. In Göthbergs Fall sind alle relevanten rechtlichen Fragen im Schweizer Recht, nämlich im sogenannten Obligationenrecht (OR), geregelt. Art. 1 und 2 OR enthalten die materiellen Voraussetzungen für den Abschluss von Verträgen. Demnach ist eine gegenseitige Willenserklärung der Parteien erforderlich, die sowohl ausdrücklich als auch stillschweigend erfolgen kann.

Beide Seiten waren sich über alle wesentlichen Vertragsbestandteile einig, so der CAS. Dazu gehören insbesondere die Vertragslaufzeit bis zum 1. Juni 2025 und ein Bruttogehalt von 64.000 Euro.

Auf eine Unterschrift unter dem Vertrag kommt es laut dem Sportgericht nicht an. Gemäß Art. 11 Abs. 1 OR bedürfen Verträge, die dem Schweizer Recht unterliegen, grundsätzlich keiner bestimmten Form, es sei denn, eine solche ist gesetzlich vorgeschrieben. Für Arbeitsverträge legt Art. 320 Abs. 1 OR fest: "Sofern das Gesetz nichts anderes vorsieht, unterliegt der individuelle Arbeitsvertrag keiner besonderen Formvorschrift."

Arbeitsverhältnis wegen der Schwangerschaft beendet

Der Verein habe den Vertrag auch einseitig beendet, und zwar wegen der Schwangerschaft Göthbergs, so der CAS.

Der Verein hatte sich darauf berufen, nicht er, sondern die Spielerin habe kein Interesse mehr an dem Vertrag gehabt. Sie sei nicht nach Rom geflogen und habe über ihren Berater mitteilen lassen, ihr Gesundheitszustand sei "mit dem Leistungssport unvereinbar". Der Berater habe auch erwähnt, dass er den Verein jetzt über die Schwangerschaft informiere, weil der Verein die Spielerin ansonsten über das ganze Jahr bezahlen müsste. Dies zeige jedoch nur die fehlerhafte rechtliche Einschätzung des Beraters, aber gerade nicht, dass Göthberg kein Interesse mehr an dem Vertrag gehabt habe.

Dieser Auffassung folgte der CAS aber nicht. Der ausschlaggebende Grund für die rechtswidrige Beendigung des Arbeitsverhältnisses sei die Schwangerschaft Göthbergs gewesen. Zum Schutz von schwangeren Fußballerinnen und Trainerinnen hat die FIFA verbindliche Regeln mit Mindeststandards geschaffen, etwa zum Kündigungsschutz, Mutterschutz und Gehaltsansprüchen. Art. 18quater Nr. 1 des FIFA-Reglements bestimmt etwa, dass die Gültigkeit eines Vertrages nicht von einer bestehenden Schwangerschaft der Spielerin während der Vertragslaufzeit abhängig gemacht werden darf.

Grundsätzlich muss ein Spieler die einseitige Kündigung des Vertrages beweisen, aber nach Artikel 18quater Abs. 2 lit. a geht die Beweislast in diesem Fall auf den Verein über. Dieser muss beweisen, dass eine nachgewiesene einseitige Kündigung nicht aufgrund der Schwangerschaft der Spielerin erfolgte. Das sei dem Verein hier nicht gelungen, so der CAS. Er habe ein großes Interesse daran gehabt, den Vertrag zu verlängern, plötzlich aber davon Abstand genommen, als er von der Schwangerschaft erfuhr.

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Vertrauliche Informationen über die Schwangerschaft weitergegeben

Zudem hat der Verein laut CAS die Persönlichkeitsrechte Göthbergs erheblich verletzt, indem ein Angehöriger des Vereins vertrauliche Informationen über die Schwangerschaft an andere Spielerinnen weitergegeben hat.

Gerade in den ersten Wochen und Monaten einer Schwangerschaft besteht ein erhöhtes Risiko für eine Fehlgeburt. Deshalb ist es für viele Frauen wichtig, die Schwangerschaft zumindest in den ersten zwölf Wochen geheimzuhalten. Zu dem Zeitpunkt hatte die Spielerin nicht einmal ihrer engsten Familie von ihrer Schwangerschaft erzählt.

Der CAS hielt eine Entschädigung in Höhe von einem Zwölftel des Bruttogehalts für angemessen, hier also 5.333 Euro.

Göthberg zeigte sich nach der Entscheidung erleichtert. Es sei nie nur um Fußball gegangen, wird sie in einer Mitteilung der Spielergewerkschaft FIFPRO zitiert: "Das Urteil sendet die Botschaft aus, dass eine Schwangerschaft niemals als Problem oder als Grund dafür angesehen werden sollte, einer Spielerin Einsatzmöglichkeiten zu verweigern."

Mit Material der dpa

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Verein kündigte ihr wegen Schwangerschaft: . In: Legal Tribune Online, 24.06.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/60277 (abgerufen am: 12.09.2026 )

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