Druckversion
Wednesday, 18.05.2022, 09:32 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/internationaler-sportgerichtshof-cas-behinderter-sprinter-athlet-olympiade-paralympics-beweislast-hilfsmittel/
Fenster schließen
Artikel drucken
43217

CAS kippt Beweislastregel für Behindertensport: Ampu­tierter US-Sprinter erringt weg­wei­senden Teil­er­folg

26.10.2020

Ein Sprinter mit Beinprothese

(c) sportpoint/stock.adobe.com

Behinderte Sportler, die beispielsweise an der Olympiade teilnehmen wollen, müssen nachweisen, dass ihre Hilfsmittel sie nicht gegenüber Athleten ohne Hilfsmittel besserstellen. Diese Beweislastregel hat der Sportgerichtshof nun gekippt.

Anzeige

Der an beiden Beinen amputierte US-Sprinter Blake Leeper hat vor dem Internationalen Sportgerichtshof (Court of Arbitration for Sport, CAS) einen für behinderte Athleten wegweisenden Teilerfolg erkämpft. Der 400-Meter-Läufer wollte mit seinen aktuellen Prothesen das Recht haben, an den Olympischen Spielen 2021 in Tokio und an Wettkämpfen des Leichtathletik-Weltverbandes World Athletics teilzunehmen.

In dieser Sache hatte Leeper zwar keinen Erfolg. Seine aktuellen Prothesen würden ihm einen Vorteil verschaffen gegenüber Athleten, die keine Behinderung und dementsprechend keine Hilfsmittel hätten. Zugleich entschied der CAS aber, dass die Regeln, die behinderten Athleten die Beweislast aufbürden, ob es durch technische Hilfsmittel einen Vorteil gibt oder nicht, "rechtswidrig und ungültig" seien.

Leeper hatte im Februar Berufung beim CAS gegen das Verbot von Starts bei Wettkämpfen von World Athletics eingelegt. Er hatte sich für die WM 2019 in Doha/Katar qualifiziert, konnte aber wegen des laufenden Verfahrens nicht antreten.

Paralympics-Athleten bei der Olympiade

Der damalige Paralympics-Sieger Oscar Pistorius aus Südafrika hatte 2008 mit einem Einspruch beim CAS das Startrecht für die Olympischen Spiele 2012 in London erwirkt. 2015 hatte die World Athletics (damals IAAF) die Regel 144 um einen Absatz erweitert. Seitdem muss der Sportler beweisen, dass ihm durch Hilfsmittel kein Wettbewerbsvorteil entsteht. Diese Regel konnte der Prüfung des CAS nun aber nicht Stand halten. 

Der Leichtathletik-Weltverband reagierte auf die Entscheidung zurückhaltend. "Die Regeln von World Athletics erlauben die Verwendung von Hilfsmitteln wie Prothesen im Wettbewerb, wenn sie dem Benutzer keinen künstlichen Wettbewerbsvorteil gegenüber denjenigen verschaffen, die solche Hilfsmittel nicht verwenden", wurde betont. Der CAS habe das Argument von Leeper zurückgewiesen, dass diese Regeln darauf abzielten, behinderte Athleten zu diskriminieren. Stattdessen würden sie "das legitime Ziel verfolgen, die Fairness und Integrität des Leistungssports zu gewährleisten". World Athletics werde diese Regeln mit Bezug auf die Beweislast überprüfen, hieß es.

ast/dpa/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

CAS kippt Beweislastregel für Behindertensport: Amputierter US-Sprinter erringt wegweisenden Teilerfolg . In: Legal Tribune Online, 26.10.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/43217/ (abgerufen am: 18.05.2022 )

Infos zum Zitiervorschlag
Das könnte Sie auch interessieren:
  • BFH in Grundsatzurteil - Kein Steu­er­pri­vileg mehr für Sport­ve­r­eine
  • Ex-post oder doch nicht? - Streit um den Ent­wurf zur Triage
  • Gericht in London - Haft­strafe für Boris Becker
  • Todesstrafe für Drogenschmuggel - Sin­gapur richtet Mann mit geis­tiger Behin­de­rung hin
  • Nach Becherwurf in Bochum - Geld­strafe und Fan­aus­schluss auf Bewäh­rung
  • Rechtsgebiete
    • Sportrecht
  • Themen
    • Behinderung
    • Olympia
    • Sport
TopJOBS
Re­fe­ren­da­re (m/w/d) für ver­schie­de­ne Rechts­ge­bie­te

Görg , Ham­burg

Sach­be­ar­bei­te­rin/Sach­be­ar­bei­ter (m/w/d) Ver­trags­be­ar­bei­tung

Bundeswehr , Ko­b­lenz

Sach­be­ar­bei­te­rin/Sach­be­ar­bei­ter (m/w/d) IT-Un­ter­stüt­zung

Bundeswehr , Bonn

Team­lei­tung (m/w/d) „Prü­fungs­di­en­st“

DFG Deutsche Forschungsgemeinschaft e.V. , Bonn

Rechts­an­walt (m/f/d)

Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH , Kua­la Lum­pur

Rechts­fach­wirt im Soft­wa­re Sup­port (m/w/d)

Wolters Kluwer Deutschland GmbH , Hürth

Wis­sen­schaft­li­che*r Mit­ar­bei­ter*in/Re­fe­ren­dar*in/Dok­to­rand*in (m/w/d) ...

Becker Büttner Held , Er­furt

Wis­sen­schaft­li­che*r Mit­ar­bei­ter*in / Re­fe­ren­dar*in/Dok­to­rand*in (m/w/d) ...

Becker Büttner Held , Ber­lin

Sach­be­ar­bei­te­rin/Sach­be­ar­bei­ter (m/w/d) Ent­schä­d­i­gungs­recht

Bundeswehr , Düs­sel­dorf

Pro­zess­an­walt (m/w/d)

KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei , Frank­furt am Main

Alle Stellenanzeigen
Veranstaltungen
Onlineseminar - Aktuelle Rechtsprechung in Owi-Sachen - Teil I

18.05.2022

Webinar-Reihe: Erfolgreich Prozessieren vor dem FG und dem BFH (Teil 2/3: Verfahren vor dem Gericht)

18.05.2022

Deloitte Legal Webcast | W&I Versicherungen – Betrachtung aus Sicht der Beteiligten

18.05.2022

Morgenlage zum Datenschutzrecht mit Nima Rast und Dr. Mahdad Mir Djawadi

19.05.2022

Nichts Halbes und nichts Ganzes? - Zu Gestaltungen von Teilverkäufen

19.05.2022, Bonn

Alle Veranstaltungen
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH