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Neuer Anlauf in Karlsruhe geplant: Innenminister einstimmig für NPD-Verbotsantrag

05.12.2012

Die Innenminister der Länder wollen die NPD verbieten lassen. Auf ihrer Herbsttagung beschlossen sie, eine entsprechende Empfehlung an die Ministerpräsidentenkonferenz auszusprechen. Nun muss der Bundesrat in seiner nächsten Sitzung entscheiden, ob ein Verbotsantrag beim BVerfG gestellt wird.

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Bei ihrem Treffen in Rostock sprachen sich die Innenminister der Länder einstimmig für eine Neuauflage des NPD-Verbotsverfahrens aus. Sie haben in den letzten Monaten Material gesammelt, das belegen soll, dass die NPD eine verfassungsfeindliche Partei ist. Nach eingehender Prüfung des Materials sind die Innenminister überzeugt, dass sich die NPD "aggressiv-kämpferisch" gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland richtet.

Einen Verbotsantrag beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) muss von Bundesrat, Bundestag oder Bundesregierung gestellt werden. Als sicher gilt, dass der Bundesrat der Empfehlung der Länderminister folgen wird. Nicht sicher ist hingegen, ob sich die Bundesregierung und der Bundestag dem Antrag anschließen. Bundesinnenminster Hans-Peter Friedrich (CSU) und Kanzlerin Angela Merkel äußerten sich zurückhaltend. Sie sehen weiterhin erhebliche Risiken bei einem Verfahren in Karlsruhe und bei einem möglichen Folgeprozess vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR).

Im ersten Anlauf war ein Verbotsverfahren 2003 vor dem BVerfG gescheitert, weil das damals zusammengetragene Material teilweise von V-Leuten stammte. Die Innenminister versichern, dass die Informationen diesmal nicht von Zuträgern der Verfassungsschutzämter stammen.

asc/LTO-Redaktion

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Neuer Anlauf in Karlsruhe geplant: . In: Legal Tribune Online, 05.12.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7718 (abgerufen am: 11.08.2026 )

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