Das hessische Informationsfreiheitsgesetz sollte für Transparenz sorgen und Bürgern Zugang zu behördlichen Informationen gewähren. In Wirklichkeit gebe es aber im Gesetz zu viele Ausnahmen, sagt die Initiative "FragDenStaat" - und klagt.
Im ersten Jahr nach Inkrafttreten des neuen hessischen Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) haben die Bürger insgesamt 277 Anträge an öffentliche Stellen gerichtet. Das geht aus einer Antwort des Innenministeriums auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion im Landtag hervor. Bisher wurde über 247 dieser Anfragen entschieden. Davon wurde 152 Anträgen stattgegeben. Insgesamt 95 Anträge wurden abgelehnt, bei mehr als einem Viertel (26) war der "unverhältnismäßige Aufwand" der Grund. Die meisten Anträge (75) richteten sich an das Kultusministerium und dessen nachfolgende Behörden und Stellen, gefolgt vom Justizministerium (72).
Kritiker bemängeln mehrere Schlupflöcher, die den Anspruch der Bürger auf Auskunft schwächen. Nun hat die Initiative Frag-den-Staat Klagen gegen das Innenministerium eingereicht.
Im Mai 2018 war das hessische Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz in Kraft getreten. Demnach hat jeder Bürger grundsätzlich gegenüber öffentlichen Stellen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen - von einigen Einschränkungen abgesehen.
Initiative: "Das schlechteste Gesetz seiner Art in Deutschland"
Während des Gesetzgebungsverfahrens hatte es geheißen, Verwaltungsvorgänge würden für Bürger geöffnet und zugleich deren Rechte geschützt, die durch den Informationszugang gefährdet sein könnten. Abgeordnete der Landtagsopposition hatten damals bemängelt, dass zentrale Behörden wie die Polizei und das Landesamt für Verfassungsschutz von den Regelungen ausgeklammert seien. Zudem müssen Gemeinden und Landkreise demnach keine Auskunft geben.
Die Initiative Frag-den-Staat übt daran scharfe Kritik: "Das hessische Informationsfreiheitsgesetz ist und bleibt das schlechteste Gesetz seiner Art in Deutschland", sagt Sprecher Arne Semsrott. "Die Polizei, das Landesamt für Verfassungsschutz und sämtliche Kommunen sind von ihm ausgenommen. Da überrascht es nicht, dass es kaum genutzt wird."
Aber auch dort, wo es gelte, werde das Gesetz äußerst restriktiv angewandt. Laut Semsrott hat die Initiative bereits zwei Klagen auf Informationszugang gegen das hessische Innenministerium eingereicht, "weil es Gutachten zum Gesetz selbst und auch zur Aufarbeitung des NSU nicht herausgeben will".
Das hessische Innenministerium bestätigte lediglich den Eingang der Klagen.
dpa/mam/LTO-Redaktion
"Frag-den-Staat" klagt: . In: Legal Tribune Online, 04.10.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/38001 (abgerufen am: 14.12.2024 )
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