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Gewerbsmäßiger Betrug: Isla­mis­ti­scher Influ­encer "Abdel­hamid" muss ins Gefängnis

17.07.2025

Salafistischer Tiktok-Star wegen Spendenbetrugs vor Gericht

Influencer "Abdelhamid" und seine Partnerin wurden wegen gewerbsmäßigen Betrugs verurteilt. 496.000 Euro sollen sie in die eigene Tasche "gewirtschaftet" haben. picture alliance/dpa | Federico Gambarini

Er sammelte über soziale Medien fast eine halbe Million Euro für angebliche Hilfsprojekte und finanzierte sich damit sein Luxusleben. Das LG Düsseldorf verurteilte den Influencer nun zu drei Jahren Freiheitsstrafe.

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"Abdelhamid", ein salafistischer Prediger und Influencer mit Hunderttausenden Followern, hat seine Reichweite nicht nur für religiöse Botschaften, sondern auch für Spendenbetrug genutzt. Fast eine halbe Million Euro kamen durch seine Spendenaufrufe für angebliche Hilfsprojekte zusammen. Doch nur ein Bruchteil der Gelder erreichte die Bedürftigen. Mit einem Großteil finanzierte sich der 34-jährige Sozialleistungsempfänger sein luxuriöses Leben. Autos, Luxusuhren, Luxus-Handtaschen und 20.000 Euro Bargeld – all das beschlagnahmten die Ermittlungsbehörden im Rahmen einer Durchsuchung. 

Das Landgericht (LG) Düsseldorf hat ihn jetzt wegen gewerbsmäßigen Betrugs (§ 263 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1 Strafgesetzbuch (StGB)) zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt (Urt. v. 16.07.2025, Az. 9 KLs 10/25). Bis zum Haftantritt wurde der Haftbefehl unter strengen Auflagen außer Vollzug gesetzt. Der Influencer befand sich bereits seit Oktober 2024 in Untersuchungshaft. 

Unterstützung erhielt "Abdelhamid" von seiner Partnerin, die Spendenkonten eröffnete. Das LG hat auch sie wegen gewerbsmäßigen Betrugs verurteilt. Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe von 21 Monaten wurde bei ihr allerdings zur Bewährung ausgesetzt.

Vollumfängliches Geständnis

Bereits zum Prozessauftakt hatte die Strafkammer am Landgericht dem Prediger im Gegenzug zu einem Geständnis eine Haftstrafe von höchstens drei Jahren und vier Monaten zugesagt. Der Prediger legte daraufhin ein umfassendes Geständnis ab. Er räumte ein, nur einen geringen Teil der Spendeneinnahmen weitergeleitet zu haben. Die Gelder landeten nicht nur in seiner eigenen Tasche, sondern auch auf den Konten seiner Partnerin sowie seiner Schwester und einer Freundin. 

Die Staatsanwaltschaft beantragte im Rahmen ihres Schlussplädoyer eine Haftstrafe von drei Jahren und neun Monaten für den Influencer wegen der besonderen Verwerflichkeit der Taten, dem hohen Schaden und dem langen Tatzeitraum. Für die 33-jährige Partnerin und Mitangeklagte beantragte die Staatsanwaltschaft eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren. Die Verteidiger des Paares plädierten für eine deutlich geringere Strafe. 

Im Rahmen der Urteilsbegründung würdigte die Vorsitzende Richterin am LG Düsseldorf "Abdelhamids" frühzeitiges Geständnis sowie dessen geäußerte Reue. Zudem erklärte sie, dass seine Partnerin von dem Spendenbetrug wusste und von diesem profitierte.

Influencer im Visier des Verfassungsschutzes

Der 34-Jährigegilt als Top-Influencer der islamistischen Szene. Das Weltbild, das "Abdelhamid" auf seinen Social-Media-Kanälen verbreitet, ist laut nordrhein-westfälischem Verfassungsschutz extremistisch-salafistisch. Salafismus ist eine ultrakonservative Strömung des Islams. Für die Sicherheitsbehörden gelten seine Videos als Einstieg in eine Radikalisierungsspirale – vor allem für junge und bildungsferne Menschen. Im "Lagebild Islamismus" des NRW-Innenministeriums wird Dehran A., wie er mit bürgerlichem Namen heißt, als salafistischer Lifestyle-Influencer beschrieben.

Nicht nur das Lagebild Islamismus, auch der NRW-Verfassungsschutzbericht widmet dem Düsseldorfer einen eigenen Abschnitt. "Abdelhamid" setze fort, was Pierre Vogel begonnen habe: den extremistischen Salafismus einem breiteren Publikum zugänglich zu machen, warnten die Behörden. Der ehemalige Profiboxer Vogel gilt als einer der prominentesten Vertreter der salafistischen Szene in Deutschland.

Das Urteil gegen "Abdelhamid" und seine Partnerin ist noch nicht rechtskräftig. 

dpa/ail/LTO-Redaktion

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Gewerbsmäßiger Betrug: . In: Legal Tribune Online, 17.07.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/57688 (abgerufen am: 16.07.2026 )

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