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Illegale Parteienfinanzierung: Schwere Vorwürfe gegen die CSU

dpa/msa/LTO-Redaktion

06.08.2010

Hat die CSU mit Steuergeldern politische Studien finanziert, um die eigene Strategie im Wahlkampf zu verbessern? Dies ist die Frage, mit der sich der Bundestag nun beschäftigen muss. Die SPD fordert bereits personelle Konsequenzen, der Koalitionspartner FDP fordert eine lückenlose Aufklärung.

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Hintergrund sind sogenannte Resonanzstudien, die von der bayerischen Staatskanzlei beim Hamburger Meinungsforschungsinstitut GMS in Auftrag gegeben worden sind. Aus den Studien hätten sich laut SPD vor allem Empfehlungen für die CSU-Strategie ergeben. Die Studien kosteten 108.000 Euro.

Der Vorwurf der SPD lautet nun, die bayerische Staatskanzlei habe Steuergelder für den eigenen CSU-Wahlkampf eingesetzt. Die Ausgaben für die Studien seien im Rechenschaftsbericht der CSU nicht aufgeführt.

Da es sich in diesem Fall um eine verdeckte Parteienfinanzierung handele, müsse der Fall von Bundestagspräsident Lammert sofort überprüft und aufgeklärt werden, verlangte SPD-Fraktionsgeschäftsführer Thomas Oppermann.

Nach Angaben eines Sprechers der Bundestagsverwaltung vom Freitag wird den Hinweisen bereits nachgegangen und an der Klärung des Sachverhalts gearbeitet.

Das Thema hat in Bayern zum bisher größten Koalitionsstreit zwischen CSU und FDP geführt. Die FDP fordert eine lückenlose Aufklärung, die SPD legte Ministerpräsident Horst Seehofer bereits einen Rücktritt nahe. "Horst Seehofer ist Herr des Hauses in der Staatskanzlei und der Verantwortliche", sagte SPD-Landesfraktionschef Markus Rinderspacher am Freitag. Wirtschaftsminister Martin Zeil (FDP) und FDP-Fraktionschef Thomas Hacker hatten in einem offenen Brief an Seehofer ebenfalls personelle Konsequenzen gefordert, wenn sich die Vorwürfe erhärten.

Seehofer wies die Kritik zurück. Er stritt seine Verantwortung für das, "was in der Staatskanzlei geschieht" nicht ab, betonte jedoch, dass dieser kein Vorwurf gemacht werden könne. "Die Schlussfolgerungen aus der Studie zieht das Institut - und nicht die Staatskanzlei", argumentierte er.

Sollte es sich tatsächlich um ein Verstoß gegen das Parteiengesetz handeln, müsste die CSU das Doppelte der in Frage stehenden Summe zurückzahlen.

Dem könnte sie sich allenfalls durch eine Selbstanzeige bei der Bundestagsverwaltung entziehen. Eine solche liegt nach Angaben des Bundestags-Sprechers jedoch noch nicht vor.

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Illegale Parteienfinanzierung: . In: Legal Tribune Online, 06.08.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/1156 (abgerufen am: 04.09.2026 )

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