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Illegale Beschlagnahme des Rettungsschiffes: Ita­lien muss 76.000 Euro an Sea-Watch zahlen

19.02.2026

Am 29. Juni 2019 legte die "Sea-Watch 3" in Lampedusa an, um den Menschen nach mehr als zwei Wochen die Ausschiffung zu ermöglichen.

Nach mehrwöchiger Wartezeit im Mittelmeer steuerte die deutsche Kapitänin Carola Rackete die "Sea-Watch 3" in den Hafen von Lampedusa. Foto: picture alliance / Photoshot | -.

2019 rettete die Crew der Sea-Watch 3 etwa 53 Bootsflüchtlinge, die in Seenot geraten waren. Trotz Verbots steuerte Carola Rackete das Schiff in den Hafen von Lampedusa, wo es festgesetzt wurde. Dafür muss Italien Schadensersatz zahlen.

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Weil es die "Sea-Watch 3" im Jahr 2019 illegal festgesetzt hat, muss Italien 76.000 Euro Schadensersatz an die deutsche Hilfsorganisation Sea Watch zahlen. Das entschied ein Gericht in Palermo auf der Mittelmeerinsel Sizilien. 

Am 12. Juni 2019 hatte die Sea-Watch 3 rund 53 Bootsflüchtlinge gerettet, die auf dem Mittelmeer auf dem Weg nach Europa in Seenot geraten waren. Seitdem hatte sie auf einen sicheren Hafen gewartet. Auch ein Eilantrag vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, der darauf gerichtet war, in Italien anlegen zu dürfen, war ohne Erfolg geblieben.

Am 29. Juni 2019 hatte die deutsche Kapitänin Carola Rackete das Schiff schließlich dennoch in den Hafen von Lampedusa gesteuert, um den 40 an Bord verbliebenen Geflüchteten nach mehrwöchiger Wartezeit die Ausschiffung zu ermöglichen. Bei der Einfahrt in den Hafen hatte die "Sea-Watch 3" ein Polizeiboot touchiert – oder "gerammt", wie es der damalige Innenminister Matteo Salvini formulierte. Heute ist Salvini stellvertretender Ministerpräsident und Verkehrsminister in der Regierung von Giorgia Meloni.

Gericht gab Rackete nachträglich Recht

Kapitänin Rackete war festgenommen worden, unter Hausarrest gestellt und unter anderem wegen Beihilfe zu illegaler Einwanderung angeklagt worden. Am 3. Juli 2019 wurde sie freigelassen. In solchen Fällen ist die Souveränität Italiens gegen die Pflicht zur Seenotrettung abzuwägen, schreibt Valentin Schatz in seiner völkerrechtlichen Einordnung für LTO. Auf Anordnung eines Gerichts wurden die Ermittlungen gegen die spätere Linke-Europaabgeordnete Rackete im Jahr 2021 eingestellt. 

Die Sea-Watch 3 wurde insgesamt fünf Monate lang beschlagnahmt. Dafür muss der italienische Staat Schadensersatz leisten, entschied nun das Zivilgericht Palermo. Italien muss der NGO die Kosten für Hafengebühren, Schiffsdiesel und Anwaltskosten erstatten.

Meloni schimpft auf Justiz

Die rechte Regierungschefin Meloni sprach von einer "weiteren Entscheidung, die mich buchstäblich sprachlos macht". Meloni hatte der Justiz ihres Landes zuvor schon mehrfach vorgeworfen, parteipolitisch zu entscheiden. Sie warf den Richtern vor, die "Bekämpfung illegaler Massenmigration" zu sabotieren und den Rechtsstaat zu untergraben. Das Urteil reihe sich ein in eine lange Liste "objektiv betrachtet absurder Entscheidungen", die dem Willen des Volkes zuwiderliefen.

Der Präsident des Gerichts in Palermo, Piergiorgio Morosini, wies die Vorwürfe zurück. Das Urteil sei nach eingehender Prüfung der Beweise ergangen. "Richter wegen einer Entscheidung zu verunglimpfen, die man nicht teilt, hat nichts mit legitimer Kritik zu tun."

Wenige Stunden später wurde bekannt, dass ein anderes Gericht auf Sizilien die Festsetzung eines weiteren Schiffs aufgehoben hat, mit dem Sea Watch inzwischen auf dem Mittelmeer unterwegs ist. Italien gehört zu den Ländern, die von der Fluchtbewegung übers zentrale Mittelmeer besonders betroffen sind. Jedes Jahr landen Zehntausende Menschen mit Booten an Italiens Küsten. 

Melonis Regierung hatte ihren Kurs in der Migrationspolitik vergangene Woche nochmals verschärft. Dazu gehören auch Pläne, Flüchtlingsboote gegebenenfalls durch "Seeblockaden" aufzuhalten. Im nächsten Monat findet eine Volksabstimmung über eine Justizreform statt, die die Koalition aus drei rechten und konservativen Parteien durchsetzen will. Staatspräsident Sergio Mattarella mahnte die Institutionen zu "gegenseitigem Respekt".

dpa/fkr/LTO-Redaktion

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Illegale Beschlagnahme des Rettungsschiffes: . In: Legal Tribune Online, 19.02.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59355 (abgerufen am: 19.04.2026 )

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