Zweitausend Jahre nach der Kreuzigung Jesu hat Dola Indidis, ein Rechtsanwalt aus Kenia, Strafantrag gegen den damaligen römischen Kaiser Tiberius, den römischen Statthalter Pontius Pilatus sowie die Staaten Italien und Israel gestellt. Sein Vorwurf: Der Prozess und die Kreuzigung des Gottessohnes seien rechtswidrig gewesen.
Nach Angaben von welt.de hat der afrikanische Anwalt die Ernsthaftigkeit seines Vorhabens gegenüber kenianischen Medien betont. Entsprechende Beweise für die Rechtswidrigkeit des Prozesses und der Kreuzigung fänden sich in der Bibel.
"Es ist meine Pflicht, die Würde von Jesus zu wahren", wird Indidis zitiert.
Der Internationale Gerichtshof (IGH) erklärte sich inzwischen für nicht zuständig und wies den Strafantrag zurück.
Aus Sicht des Rechtshistorikers Thomas Rüfner hätte Jesus nach jüdischem Recht nicht gekreuzigt werden dürfen.
tko/LTO-Redaktion
IGH weist Strafantrag gegen Pontius Pilatus zurück: . In: Legal Tribune Online, 02.08.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9280 (abgerufen am: 23.04.2025 )
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