Das Streikrecht steht unter Druck. Nun soll der Internationale Gerichtshof mit einem Rechtsgutachten Klarheit bringen. Das kann weltweit Folgen haben.
Internationale Gewerkschaften haben den Internationalen Gerichtshof (IGH) aufgerufen, das Streikrecht eindeutig zu schützen. Eine Aushöhlung des Streikrechts werde Rechte von Arbeitnehmern schwächen, warnten Rechtsvertreter des Internationalen Bundes der Gewerkschaften vor dem höchsten Gericht der Vereinten Nationen in Den Haag.
Die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) der UN hat das Gericht mit einem Rechtsgutachten beauftragt. In der ILO sind gleichberechtigt Vertreter von Arbeitnehmern, Arbeitgebern und Regierungen vertreten. Das Gutachten soll feststellen, ob das Streikrecht unter die Konvention der Vereinigungsfreiheit von 1948 fällt und daher besonders geschützt ist.
Das Streikrecht war und ist nach Darstellung der Rechtsvertreter der Gewerkschaften entscheidend für die Verbesserung der Arbeitsbedingungen weltweit. Sie zitierten auch aus einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG), wonach Forderungen von Arbeitnehmern ohne Streikrecht nicht mehr als "kollektives Betteln" wären (BAG, Urt. v. 10.06.1980, Az. 1 AZR 168/79).
Auch Deutschland unterstützt die Auffassung, dass das Streikrecht durch die Konvention garantiert sei. Es sei eine "logische Konsequenz", sagte die Leiterin der Rechtsabteilung im Außenministerium, Tanja von Uslar-Gleichen, vor den Richtern. Sie äußerte die Hoffnung, dass die Richter dies in dem Rechtsgutachten bekräftigten.
Das Streikrecht sei kein absolutes Recht, betonten dagegen Rechtsvertreter der Internationalen Arbeitgeber-Organisation. Die Arbeitgeber seien nicht gegen das Recht von Arbeitnehmern, aber Bedingungen für Arbeitsniederlegungen müssten in nationalen Gesetzen festgeschrieben werden.
Arbeitgeber stellen Schutz seit Jahren infrage
Seit gut zehn Jahren stellen die Arbeitgebervertreter in der ILO den besonderen Schutz des Streikrechts infrage. Das Gutachten des UN-Gerichts soll die Frage klären und den Konflikt lösen.
25 Staaten und internationale Organisationen werden sich an den auf drei Tage angesetzten Anhörungen beteiligen - darunter auch Deutschland. Über 30 Staaten und Organisationen hatten sich bereits schriftlich geäußert.
Wann die Richter ihr Gutachten veröffentlichen werden, ist unklar. Rechtsgutachten des UN-Gerichts sind zwar nicht bindend, gelten aber als wegweisend für Gerichtsverfahren.
dpa/tap/LTO-Redaktion
Internationale Arbeitsorganisation der UN beauftragt Rechtsgutachten: . In: Legal Tribune Online, 06.10.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/58314 (abgerufen am: 07.11.2025 )
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