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Deutschland verklagt Italien vor dem IGH: Zwangs­­ver­­s­­tei­­ge­rung deu­t­­scher Immo­­bi­­lien zugunsten von NS-Opfern?

02.05.2022

"Skyline" des toskanischen Dorfes Citivella

Das malerische toskanische Dorf Civitella in Val di Chiana war nur einer der Orte, in denen von der SS und der deutschen Wehrmacht im Zweiten Weltkrieg schlimmste Verbrechen begangen wurden. Foto: ermess/stock.adobe.com

Es ist ein außergewöhnlicher Schritt: Deutschland verklagt Italien, weil dort immer wieder Entschädigungsprozesse von Opfern des NS-Regimes zugelassen werden – und nun u. a. die Zwangsversteigerung des Goethe-Instituts Rom droht.

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Im jahrelangen Streit um die Entschädigung von NS-Opfern im Zweiten Weltkrieg geht Deutschland jetzt gerichtlich gegen Italien vor. Die Bundesregierung hat vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) in Den Haag Klage gegen das enge Partnerland in EU und Nato eingereicht. Sie wendet sich dagegen, dass Italien immer wieder Klagen von Angehörigen der Opfer deutscher Kriegsverbrechen auf Einzelwiedergutmachung zulässt, obwohl der Gerichtshof dies schon vor Jahren für unzulässig erklärt hat.

Im internationalen Geschäft ist es äußerst ungewöhnlich, dass zwei so enge Partnerländer eine solche Auseinandersetzung vor Gericht austragen. Deutschland hat sich dazu auch entschlossen, weil die Zwangsversteigerung von Immobilien wie dem Goethe-Institut in Rom droht. Die Bundesrepublik wurde in Italien wegen der deutschen Nazi-Geschichte mehrfach zu Einzelwiedergutmachungen verurteilt. Sie verweigert die Zahlungen jedoch mit Verweis auf ihre vom IGH bestätigte Rechtsposition.

Zwangsversteigerung deutscher Einrichtungen in Italien?

Das Geld könnte nun durch Zwangsversteigerungen hereingeholt werden. Die italienische Justiz wird darüber möglicherweise schon am 25. Mai entscheiden, wie aus der deutschen Klageschrift für das Verfahren beim IGH hervorgeht. Um dies zu verhindern, hat Deutschland vorläufigen Rechtsschutz beantragt. Betroffen sind der Klageschrift zufolge die Gebäude des Goethe-Instituts, der Deutschen Schule, des Deutschen Archäologischen Instituts und des Deutschen Historischen Instituts in Rom.

Aus der deutschen Botschaft in Rom war am Wochenende zu hören, man sei zuversichtlich, dass die Fragen gelöst würden. "Und wir sind uns mit unseren italienischen Freunden vollkommen einig, dass die deutsch-italienische Zusammenarbeit genau so eng und vertrauensvoll weitergehen wird wie bisher." Die deutsche Wehrmacht und die SS hatten im Zweiten Weltkrieg bei ihrem Rückzug aus Italien an vielen Orten schlimme Verbrechen begangen. 2012 kam eine deutsch-italienische Historikerkommission zu der Einschätzung, dass damals bis zu 15.000 Zivilisten ermordet wurden.

Beispielsweise in dem kleinen Örtchen Civitella in der Toskana töteten Soldaten der Fallschirmjäger-Panzerdivision "Hermann Göring" Ende Juni 1944 weit mehr als 200 Männer, Frauen und Kinder. Wegen dieses Massakers hatte ein Gericht in Rom 2008 den Familien der Opfer das Recht auf individuelle Entschädigungen zugesprochen. Das war der Anlass für Deutschland, damals erstmals den IGH anzurufen.

Immunität von Staaten bei Zivilklagen

Das Gericht entschied 2012, dass Deutschland italienische NS-Opfer nicht individuell entschädigen müsse. Entsprechende Urteile italienischer Gerichte seien unwirksam. Deutschland pocht nun darauf, dass Italien das vor zehn Jahren festgestellte Prinzip der Immunität von Staaten bei Zivilklagen in anderen Staaten anerkennt.

Ungeachtet des damaligen Urteils entschied 2014 der italienische Verfassungsgerichtshof, dass Nazi-Opfer sehr wohl die Bundesrepublik grundsätzlich auf Entschädigung verklagen können. Eine Regelung, die derartige Klagen ausschließe, sei verfassungswidrig. Das Prinzip der Staatenimmunität gelte bei Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit nicht. Seither gab es in Italien zwei Dutzend neue Verfahren gegen Deutschland.

Ausländische Opfer des Nazi-Regimes mussten nach dem Zweiten Weltkrieg lange auf Entschädigungszahlungen warten. Die ersten sogenannten Globalabkommen mit europäischen Staaten wurden zwischen 1959 und 1964 geschlossen, das Abkommen mit Italien 1961. Der Vertrag über eine Zahlung von 40 Millionen D-Mark trat dann 1963 in Kraft. Rom sollte das Geld an Italiener verteilen, die "aus Gründen der Rasse, des Glaubens oder der Weltanschauung von nationalsozialistischen Verfolgungsmaßnahmen" betroffen waren und "Freiheitsschäden oder Gesundheitsschädigungen erlitten" hatten. Hinterbliebene sollten ebenfalls bedacht werden.

ast/dpa/LTO-Redaktion

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Deutschland verklagt Italien vor dem IGH: . In: Legal Tribune Online, 02.05.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/48312 (abgerufen am: 21.04.2026 )

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