IGH verbietet Japan Walfang in Antarktis: Wis­sen­schaft­liche Zwecke nur vor­ge­schoben

31.03.2014

Der IGH hat Japan am Montag die Jagd und die Tötung von Walen in der Antarktis verboten. Die Richter in Den Haag sind der Ansicht, dass der Walfang – anders als von Japan stets behauptet – nicht der Wissenschaft, sondern allein kommerziellen Interessen dient.

Japan muss die Jagd auf die Meeressäuger sofort beenden, entschieden die Richter des Internationalen Gerichtshofes (IGH). Tokyo müsse daher alle bisher im Rahmen des sogenannten JARPA II-Programms erteilten Genehmigungen und Fanglizenzen zurücknehmen. Neue Genehmigungen dürfen nicht erteilt werden, urteilte das Gericht mit zwölf zu vier Stimmen.

Australien hatte im Mai 2010 vor dem IGH Klage gegen Japan mit der Begründung eingereicht, das Land betreibe kommerziellen Walfang unter dem Deckmantel wissenschaftlicher Forschung. Bereits 1986 hatte die Internationale Walfangkommission den kommerziellen Walfang verboten. Neuseeland hatte sich später der Klage angeschlossen.

Japan hatte im Vorfeld angekündigt, sich dem Spruch des höchsten UN-Gerichts zu unterwerfen. Gegen das Den Hagger Urteil gibt es keine Rechtsmittel.

Umweltschützer erhoffen sich von dem Urteil eine Signalwirkung. Neben Japan betreiben auch Norwegen und Island Walfang. Anders als die Asiaten begründen diese Nationen ihr Festhalten an der Jagd auf die Meeressäuger jedoch nicht mit einem wissenschaftlichen Interesse, sondern mit althergebrachten Traditionen.

mbr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

IGH verbietet Japan Walfang in Antarktis: Wissenschaftliche Zwecke nur vorgeschoben . In: Legal Tribune Online, 31.03.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/11500/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

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