Druckversion
Dienstag, 14.07.2026, 18:36 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/igh-beihilfe-voelkermord-palaestina-israel-gaza-eilverfahren-nicaragua-gegen-deutschland-eilantrag-abgelehnt
Fenster schließen
Artikel drucken
54459

Verfahren um Beihilfe zum Völkermord in Gaza: Wieso der IGH den Eil­an­trag gegen Deut­sch­land abge­lehnt hat

von Dr. Franziska Kring

30.04.2024

Tania von Uslar-Gleichen, Abteilungsleiterin für Recht im Auswärtigen Amt,

Bei der Verhandlung trat Tania von Uslar-Gleichen, Abteilungsleiterin für Recht im Auswärtigen Amt, dem Vorwurf der Beihilfe zum Völkermord entschieden entgegen. Der IGH hat Nicaraguas Eilantrag abgelehnt. Foto: IGH.

Im Eilverfahren wollte Nicaragua die Waffenlieferungen an Israel stoppen. Der Vorwurf: Deutschland begehe Beihilfe zum Völkermord. Der IGH hat den Eilantrag abgelehnt – und verweist u.a. auf die tatsächlich genehmigten Waffenexporte.

Anzeige

Nicaragua wollte im Eilverfahren vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) u.a. erreichen, dass Deutschland seine Waffenlieferungen an Israel stoppt und die Zahlungen an das Palästinenserhilfswerk UNRWA in Gaza wieder aufnimmt. Letzteres hat Deutschland bereits freiwillig angekündigt und auch darüber hinaus lehnte der IGH den Eilantrag ab. Die Entscheidung erging mit 15 zu einer Stimme – dagegen stimmte nur der von Nicaragua nominierte jordanische Ad-hoc-Richter Aun Schaukat al-Chasauneh.

Die Voraussetzungen zum Erlass von Sofortmaßnahmen seien aus tatsächlichen Gründen nicht erfüllt, so der IGH. Nach Art. 41 des IGH-Statuts kann der IGH – sofern es seines Erachtens die Umstände erfordern – vorsorgliche Maßnahmen erlassen, die zum Schutze der Rechte jeder Partei erlassen werden müssen.

In Bezug auf die Waffenlieferungen stützt der IGH seine Entscheidung zum einen auf die tatsächlich genehmigten Waffenexporte nach Israel – nur zwei Prozent davon sind Kriegswaffen. Zum anderen verweist er auf die deutschen Regelungen zur Genehmigung von Waffenexporten, die insbesondere bei Kriegswaffen strengen Beschränkungen unterliegen. Zur Einstellung der Unterstützung des Palästinenserhilfswerks führt der IGH aus, die Zahlungen seien freiwillig – und es seien auch keine weiteren fällig gewesen. Zudem habe Deutschland UNRWA weiterhin etwa durch Zahlungen der EU unterstützt. Am 1. März 2024 hatte die EU 50 Millionen Euro an das Palästinenserhilfswerk gespendet.

Deutschland hatte beantragt, die Klage bereits jetzt als unzulässig abzuweisen, da der IGH "offensichtlich unzuständig" sei. Für die Teilnahme am Völkermord müsse man zunächst die Haupttat feststellen – und das gehe nicht ohne die Beteiligung Israels am Verfahren. Das sah der IGH allerdings anders.

Zulässigkeit der Klage wird erst später geprüft

In zwei Eilentscheidungen vom 26. Januar und 28. März hatten die Richterinnen und Richter in Den Haag Israel aufgefordert, seinen Verpflichtungen aus der Völkermordkonvention nachzukommen. Sie gaben dem Staat außerdem vor allem auf, mehr humanitäre Hilfe in den Gazastreifen zu lassen. Da die sich die humanitäre Lage in Gaza erheblich verschlechtert hat, kam es zur zweiten Eilentscheidung des IGH und zu neuen Sofortmaßnahmen gegen Israel. Darin forderte der IGH Israel insbesondere auf, mehr Grenzübergänge für längere Zeiträume zu öffnen, um die Versorgung der Bevölkerung mit lebenswichtigen Gütern sicherzustellen.

Der IGH hat allerdings nicht festgestellt, dass Israel einen Völkermord begeht – das ist Gegenstand des Hauptsacheverfahrens.

Deutschland wollte das Verfahren jetzt mit der sogenannten Monetary-Gold-Doktrin zu Fall bringen. Demnach kann der Gerichtshof gerade nicht über Klagen entscheiden, die als zentralen Gegenstand die Rechte eines Staates betreffen, der keine Partei des Verfahrens ist. Denn der IGH kann seine Zuständigkeit gegenüber einem Staat nur mit dessen Zustimmung ausüben.

Die spannende Frage, die auch von Völkerrechtlern im Vorfeld diskutiert wurde, war dann, ob der IGH die Monetary-Gold-Regel schon im Eilverfahren, in dem ein niedrigerer Beweisstandard gilt, anwendet – oder erst in der Hauptsache prüft. Der IGH hat sich für die letztgenannte Variante entschieden.

98 Prozent der Waffenexporte sind keine Kriegswaffen

In Bezug auf die Waffenlieferungen betont der IGH Deutschlands Verpflichtungen aus dem Vertrag über den Waffenhandel (Arms Trade Treaty, ATT) sowie dem Gemeinsamen Standpunkt für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern der Europäischen Union (EU). Außerdem verweist er auf die deutschen Rechtsgrundlagen für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern. Während für sonstige Rüstungsgüter nur die Genehmigung nach dem Außenwirtschaftsgesetz (AWG) erforderlich ist, ist für Kriegswaffen zusätzlich das Kriegswaffenkontrollgesetz (KrWaffKontrG) einschlägig.

§ 6 Abs. 3 Nr. 2 KrWaffKontrG verbietet die Genehmigung von Exporten u.a., wenn "Grund zu der Annahme besteht, daß die Erteilung der Genehmigung völkerrechtliche Verpflichtungen der Bundesrepublik verletzen oder deren Erfüllung gefährden würde".

In diesem Zusammenhang betont der IGH auch, dass – und das hatte Deutschland in Person von Völkerrechtler Christian Tams auch bei der Verhandlung am 9. April 2024 dargelegt – Deutschland seit Beginn des Gaza-Krieges nur vier Lizenzen für die Ausfuhr von Kriegswaffen nach Israel erteilt habe. 98 Prozent der Exporte hätten sich auf sonstiges militärisches Equipment, etwa Helme und Schutzkleidung, bezogen. Außerdem sei der Wert der Rüstungsexporte seit Oktober 2023 erheblich gesunken – von circa 200 Millionen Euro auf etwa eine Millionen Euro im März 2024.

Auf der Grundlage dieser Fakten erachtete der IGH es nicht für notwendig, Sofortmaßnahmen gegen Deutschland zu erlassen. Dennoch betont er, er sei "tief besorgt" über die Situation in Gaza – und erinnert Deutschland an seine Verpflichtungen aus der Völkermordkonvention sowie dem Humanitären Völkerrecht.

Wie es weitergeht

Die deutschen Rechtsvertreter begrüßten die Entscheidung. "Wir freuen uns, dass unsere Argumente das Gericht überzeugen konnten", sagte Tania von Uslar-Gleichen, Leiterin der deutschen Delegation. 

Bis eine Entscheidung in der Hauptsache fällt, kann es aber noch dauern. Im Völkermord-Verfahren Südafrikas gegen Israel hat der IGH die Fristen zur Einreichung von Schriftsätzen bis in das Jahr 2025 terminiert. Das Verfahren gegen Deutschland wird sich also ebenfalls noch hinziehen.

Mit Material der dpa

Anzeige
  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Verfahren um Beihilfe zum Völkermord in Gaza: . In: Legal Tribune Online, 30.04.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/54459 (abgerufen am: 14.07.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Europa- und Völkerrecht
    • Gaza
    • Israel
    • Völkermord
    • Völkerrecht
Ein israelischer Siedler beim Studium der Tora 14.07.2026
Israel

Studium der Tora ins israelische Grundgesetz:

Ultra­or­tho­doxe Männer dau­er­haft vom Wehr­di­enst bef­reit

Die Knesset verankert das Studium der Tora, der heiligen Schrift der Juden, im Grundgesetz. Kritiker sehen darin ein Manöver, um ultraorthodoxe Männer dauerhaft vom Wehrdienst zu befreien.

Artikel lesen
Die Angeklagten Asia R. A. und Twana H. S. (vorne l und r) vor der Urteilsverkündung. Sie wurden u.a. wegen Völkermordes und Mitgliedschaft in der Terrorvereinigung IS verurteilt. 13.07.2026
Völkermord

OLG München zu Verbrechen gegen jesidische Mädchen:

Ira­ki­sches Ehe­paar wegen Völ­ker­mordes ver­ur­teilt

Sie haben zwei jesidische Mädchen im Irak als Sklavinnen gekauft und ausgebeutet, der Mann vergewaltigte sie. Das OLG München hat zwei ehemalige IS-Angehörige jetzt u.a. wegen Völkermordes verurteilt.

Artikel lesen
Polizisten und wartende Menschen vor dem Gerichtssaal in Damaskus 11.07.2026
Kriegsverbrechen

Syrien:

Den Pro­zess führt ein Richter, der selbst zum Tode ver­ur­teilt wurde

Das Assad-Regime ist gestürzt – Jahrzehnte von Folter und Mord könnten plötzlich vor Gericht landen. Wie schwierig die Aufarbeitung des Bürgerkriegs wird, zeigt eine LTO-Reportage aus Syrien.

Artikel lesen
Zusammenschnitt aus einem Bild aus dem Bundesrat und dem LTO-Kommentarautor Max Kolter 10.07.2026
Israel

Bundesrat für Straftatbestand "Leugnung des Existenzrechts Israels":

Sehenden Auges Rich­tung Ver­fas­sungs­wid­rig­keit

Der Bundesrat bringt einen Gesetzentwurf in den Bundestag ein, den viele Juristen für verfassungswidrig halten. Dass die Länder einen solchen Eingriff in die Meinungsfreiheit trotzdem auf den Weg bringen, ist ein fatales Signal.

Artikel lesen
1067. Sitzung des Bundesrates: Blick ins Plenum, am Rednerpult steht Markus Söder 10.07.2026
Bundesrat

Israel, "Nur Ja heißt Ja", Schulpflicht:

Bun­desrat bringt vor der Som­mer­pause eigene Ini­tia­tiven auf den Weg

Zum Abschluss vor der Sommerpause hat der Bundesrat zahlreiche Gesetze durchgewunken und selbst Vorhaben auf den Weg gebracht. Mit dabei: Strafbarkeit bei Leugnung von Israels Existenzrecht und die "Nur Ja heißt Ja"-Initiative im Strafrecht.

Artikel lesen
Sascha Böttner, Verteidiger des Angeklagten S., kommt zum Gerichtssaal im Prozess wegen mutmaßlicher Kindesentführung im Landgericht Hamburg. 10.07.2026
Christina Block

Block-Prozess Tag 63:

Letzter Ent­führer macht Chris­tina Block ver­ant­wort­lich

Sündenbock oder Selbsterhaltungs-Lügner mit Gewissen? Als letzter Zeuge der Kammer schildert der mutmaßliche Entführer Jonathan G., wie David Barkay ihn manipuliert habe – und macht auch Christina Block persönlich verantwortlich.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Wirtz & Kraneis Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Rechts­an­walt (m/w/d) für All­ge­mei­nes Zi­vil­recht / Ver­kehrs­recht /...

Wirtz & Kraneis Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Köln

Logo von Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V.
Voll­ju­rist*in als Re­fe­rent*in für Grund­sat­z­fra­gen

Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V., Mün­chen

Logo von GvW Graf von Westphalen
Re­fe­ren­da­riat - Te­le­kom­mu­ni­ka­ti­on/Di­gi­ta­li­sie­rung

GvW Graf von Westphalen, Düs­sel­dorf

Logo von Flick Gocke Schaumburg
Rechts­an­walt (m/w/d) Ar­beits­recht

Flick Gocke Schaumburg, Bonn und 2 wei­te­re

Logo von Hogan Lovells Cadwalader International LLP
Rechts­an­wäl­tin/Rechts­an­walt (w/m/d) Pri­va­te Equi­ty

Hogan Lovells Cadwalader International LLP, Ham­burg und 1 wei­te­re

Logo von Unabhängiger Kontrollrat
Voll­ju­ris­tin­nen oder Voll­ju­ris­ten (w/m/d) als Re­fe­ren­tin oder Re­fe­rent für...

Unabhängiger Kontrollrat, Ber­lin

Logo von Latham & Watkins LLP
As­so­cia­te (m/w/d) Ar­beits­recht – ab dem 4. Be­rufs­jahr

Latham & Watkins LLP, Mün­chen

Logo von HÄRTING Rechtsanwälte PartGmbB
Rechts­an­wäl­tin / Rechts­an­walt (m/w/d) mit Schwer­punkt IT-Recht

HÄRTING Rechtsanwälte PartGmbB, Ber­lin

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
EU AI Act Compliance im Griff – Schritt für Schritt zur Umsetzung

14.07.2026

Green Claims: Umweltaussagen rechtssicher gestalten

14.07.2026

Logo von Deloitte Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Wirksame Sparmaßnahmen in der Krise – arbeitsrechtliche Handlungsoptionen für Unternehmen

15.07.2026

Logo von RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG
Mitarbeiter-Webinar Einführung in die Bearbeitung der Insolvenztabelle [GOI]

14.07.2026

Demokratie unter Druck? Eine deutsch-ukr. Diskussionsrunde anlässlich 30 Jahre ukr. Verfassung

15.07.2026, Regensburg

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH