Druckversion
Mittwoch, 21.01.2026, 10:48 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/icc-karim-khan-sexuelle-belaestigung-chefanklaeger-gaza
Fenster schließen
Artikel drucken
55842

Internationaler Strafgerichtshof: Unter­su­chung gegen Che­f­an­kläger wegen mut­maß­li­cher Über­griffe

12.11.2024

Karim Khan

Der Brite Karim Khan folgte im Juni auf Fatou Bensouda aus Gambia als Chefankläger beim ICC. Foto: picture alliance/dpa | Christophe Gateau

Der ICC steht unter Druck wegen Ermittlungen zu mutmaßlichen Kriegsverbrechen im Gaza-Krieg. Jetzt wird gegen Ankläger Khan eine Untersuchung eingeleitet - wegen einer Meldung über sexuelle Belästigung.

Anzeige

Gegen den Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofes (IStGH/ICC), Karim Khan, wird eine unabhängige Untersuchung wegen des Vorwurfs sexueller Belästigung eingeleitet. Das teilte die Präsidentin der Vertragsstaatenkonferenz für den IStGH, Päivi Kaukoranta, am Montag in Den Haag mit. Eine unabhängige Instanz werde Vorwürfe prüfen, um eine "unabhängiges, unparteiisches und faires Verfahren zu gewährleisten". Es soll eine externe Untersuchung geben. Zuvor hatte Reuters berichtet.

Bereits im Oktober war bekanntgeworden, dass eine Meldung über sexuelle Übergriffe eingegangen war. Die Meldung stammte demnach von einer dritten Person, die von den mutmaßlichen Vorkommnissen Kenntnis gehabt haben will. Das vermeintliche Opfer, eine Mitarbeiterin Khans bei der Anklagebehörde, hatte den Angaben zufolge eine Untersuchung der Vertrauensstelle des Gerichts abgelehnt und sich nicht zu den Vorwürfen geäußert. Daraufhin war die Untersuchung zunächst eingestellt worden.

Khan weist Vorwürfe zurück und will im Amt bleiben

Wie The Guardian berichtet, geht es konkret um ungewollte sexuelle Berührungen und Machtmissbrauch über einen längeren Zeitraum. Die britische Zeitung beruft sich insoweit auch auf mehrere anonyme Zeugen aus dem Gericht und dessen Umfeld, die entsprechende Vorfälle bestätigt hätten. In einem Fall soll Khan die betroffene Frau mit seiner Zunge an deren Ohr berührt haben.

Gegenüber The Guardian erklärten Khans Anwälte am Montag, er bestreite alle Vorwürfe. Khan selbst äußerte, er begrüße die Gelegenheit, sich an der Untersuchung zu beteiligen. Obwohl dem Bericht zufolge mehrere seiner Mitarbeiter zuletzt darauf gedrängt hätten, dass Khan sich bis zum Abschluss einer solchen externen Untersuchung beurlauben lasse, hält er an seinem Amt fest. Alle Fragen im Zusammenhang mit der Untersuchung würden durch ihm nicht unterstellte Mitarbeiter der Anklagebehörde behandelt, so Khan gegenüber The Guardian. Khan weiter: "Ich werde alle anderen Funktionen als Ankläger im Einklang mit meinem Mandat weiterführen."

Auch im Oktober hatte er die Vorwürfe bereits als haltlos zurückgewiesen und versichert, dass er an einer Untersuchung mitarbeiten werde. Er hatte erklärt, in seiner 30-jährigen Berufstätigkeit seien nie ähnliche Vorwürfe gegen ihn erhoben worden. Khan hatte auch einen Bezug hergestellt zu seinem Antrag auf Haftbefehle gegen den israelischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu. "Dies ist ein Moment, in dem ich und der Internationale Strafgerichtshof Ziel von zahlreichen Angriffen und Drohungen sind", erklärte er damals. Wenngleich bei hochrangigen Mitarbeitern der Ankagebehörde die Sorge darüber besteht, dass Israel die Vorwürfe gegen Khan ausnutzen könnte, gibt es laut The Guardian auch Bedenken zum zögerlichen Umgang Khans mit den Vorwürfen. 

ICC-Anklagebehörde unter Druck

Der ICC und insbesondere der Chefankläger stehen wegen der Anträge auf Haftbefehle gegen Netanjahu und auch die Führung der Terrororganisation Hamas seit Monaten unter starkem internationalen Druck. Die zuständige Vorverfahrenskammer hat immer noch nicht über die Anträge entschieden.

In der Zwischenzeit hat Israel längst Fakten geschaffen: alle drei palästinensische Beschuldigte wurden im Rahmen des bewaffneten Konflikts eliminiert und der auf israelischer Seite beschuldigte Verteidigungsminister, Yoav Gallant, wurde nach längerem Streit inzwischen entlassen.

Khan hatte Israel im Dezember 2023, knapp zwei Monate nach den von der Hamas verübten Terroraktionen gegen Israel vom 7. Oktober 2023, besucht und dort noch durchaus anerkennend gesagt, Israel habe ein "robustes System, das die Einhaltung des internationalen humanitären Rechtes garantieren soll". Umso größer war die Verwunderung und Verärgerung auf israelischer Seite über die Haftbefehlsanträge, LTO berichtete dazu hier.

Israel betont insoweit insbesondere den Komplementaritätsgrundsatz, wonach der ICC gemäß Art. 17 Rom-Statut nur zuständig ist, wenn Verbrechen nicht bereits in einem Staat verfolgt werden, der für die Verfolgung zuständig wäre. Ende Mai hatte Gali Baharav-Miara, israelische Generalstaatsanwältin und gewiss keine Netanyahu-Freundin, den Chefankläger Khan diesbezüglich scharf kritisiert. Auch methodisch riefen die Haftbefehlsanträge Kritik hervor. 

jb/LTO-Redaktion

Mit Materialien der dpa

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Internationaler Strafgerichtshof: . In: Legal Tribune Online, 12.11.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/55842 (abgerufen am: 21.01.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Strafrecht
    • Europa- und Völkerrecht
    • IStGH
    • Sexuelle Belästigung
    • Völkerrecht
    • Völkerstrafrecht
  • Gerichte
    • Internationaler Strafgerichtshof (IStGH)
Trump besteigt Airforce One 17.01.2026
Meinung

Trumps neue Welt / Vorratsdatenspeicherung / Deepfakes:

"Beendet Trump die regel­ba­sierte Wel­t­ord­nung?"

Venezuela, Grönland, Iran - gelten für den US-Präsidenten keine Regeln mehr? Was bringt die Vorratsdatenspeicherung wirklich? Sollten Deepfakes strafbar werden - und wenn ja, welche? Das und mehr in Folge 50 des LTO-Podcasts.
 

Artikel lesen
Drei Soldaten der Bundesweh eskortieren den Beschuldigten, der Handschellen trägt 16.01.2026
Ukraine-Krieg

Mutmaßlicher Drahtzieher bleibt in U-Haft:

BGH äußert sich detail­liert zu Nord-Stream-Anschlag - und sch­reibt ihn Ukraine zu

Mit einer Leitsatzentscheidung äußert sich der BGH erstmals ausführlich zum Angriff auf die Pipelines. Der 3. Strafsenat geht davon aus, dass die Explosionen von der Ukraine veranlasst wurden. Auch im Krieg mit Russland bleibe der Anschlag strafbar.

Artikel lesen
Protests im Iran Januar 2026 14.01.2026
Menschenrechte

Anhaltende Menschenrechtsverletzungen des Iran:

Völ­ker­recht zwi­schen Anspruch und Wir­k­lich­keit

Die Lage im Iran verlangt eine klare Reaktion der Staaten. Ein Völkerrecht, das schweren Menschenrechtsverletzungen keine wirksamen Konsequenzen folgen lässt, verliert seinen normativen Kern, schreibt Eva Ghazari-Arndt.

Artikel lesen
Ein Helikopter der US-Küstenwache fliegt über dem Öltanker "Sophia", als die US-Einheiten an Bord des Schiffes gehen, um es aufzubringen, 07.01.2026. 10.01.2026
USA

Terrorismus durch Tanker?:

Trumps hybride Bei­nahe-Kriegs­füh­rung gegen Vene­zuela

Auf Maduros Entführung folgt keine zweite Angriffswelle, dafür festgesetzte Öltanker. Die Begründung für das Vorgehen auf der See zeigt: Es ist fest verankert in Trumps hybrider Beinahe-Kriegsführung, in der US-Recht Völkerrecht schlägt.

Artikel lesen
Rohingya-Angehörige, die aus Myanmar geflohen sind, in einem Flüchtlingscamp in Bangladesch am 24.8.2022. 10.01.2026
Völkermord

IGH verhandelt Gambias Klage:

Beging Myanmar einen Völ­ker­mord an den Rohingya?

Nach Jahren der Unterdrückung tötete das Militär in Myanmar 2017 Zehntausende Rohingya, brannte ganze Dörfer nieder. Eine Million Menschen mussten fliehen. Das Völkermordverfahren vor dem IGH ist auch für Verfahren gegen Israel wegweisend.

Artikel lesen
Die Sonne geht über einem Teil der grönländischen Hauptstadt Nuuk unter. 09.01.2026
Trump

Pläne zum Kauf bzw. zur Annexion Grönlands:

Wie Donald Trump das Völ­ker­recht igno­riert

Donald Trump interessiert sich schon lange für Grönland. Zunächst sprach er von einem "Kauf", zuletzt schloss er aber einen Militäreinsatz nicht aus – ein klarer Verstoß gegen Völkerrecht. Die NATO stellt sich dem entgegen.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • One-Klick Bewerbung: Dein Klick zum neuen Job, einfach und schnell.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Hil­des­heim

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Ver­den (Al­ler)

Logo von Hogan Lovells International LLP
Re­fe­ren­da­rin/Re­fe­ren­dar (w/m/d) In­ter­na­tio­na­les...

Hogan Lovells International LLP , Düs­sel­dorf

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Han­no­ver

Logo von Landesanstalt für Medien NRW
Ju­ris­ti­scher Re­fe­rent - Team­lei­tung für das Team Auf­sicht (m/w/d)

Landesanstalt für Medien NRW , Düs­sel­dorf

Logo von DLA Piper UK LLP
Re­fe­ren­dar (m/w/x) Frank­furt

DLA Piper UK LLP , Frank­furt am Main

Logo von Gercke Wollschläger
Rechts­an­walt (m/w/d) im (Wirt­schafts-)Straf­recht

Gercke Wollschläger , Köln

Logo von Tsambikakis & Partner Rechtsanwälte mbB
Rechts­an­walt/in (m/w/d) in Voll- oder Teil­zeit

Tsambikakis & Partner Rechtsanwälte mbB , Frank­furt am Main

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Update Umwandlungen

22.01.2026

Online-Seminar! § 15 FAO - GmbH - Geschäftsführende im Arbeitsrecht

21.01.2026

Logo von GvW Graf von Westphalen
ESG-konforme Mietverträge

22.01.2026

Logo von Deloitte Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Deloitte "Legal Update" Webcast #1/2026 Geschäftsleiterhaftung beim Einsatz Künstlicher Intelligenz

21.01.2026

Bewertung von Familienunternehmen nach § 11 BewG

21.01.2026, München

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH