Bayern will mithilfe psychotherapeutischer Mittel sexuelle Übergriffe und Vergewaltigungen gegenüber Erwachsenen verhindern, bevor sie in der Realität stattfinden. Der Landesjustizminister will damit bereits bestehende Projekte ergänzen.
Das Dunkelfeld im Bereich der Sexualstraftaten ist groß – sowohl gegenüber Kindern als auch gegenüber Erwachsenen. Als Ergänzung bestehender Präventionsprojekte im Bereich pädophiler Neigungen und Straftaten richtet sich das neue Projekt "I can change" der Sozialstiftung Bamberg an Menschen mit Problemen bei der sexuellen Impulskontrolle und sexuellen Gewaltfantasien gegenüber Erwachsenen. Das Therapieangebot setzt damit im Vorfeld potentieller Taten an, um diese gar nicht erst geschehen zu lassen.
"Sexuelle Übergriffe bahnen sich meist bereits vorher in Fantasien an. Wir versuchen mit den potentiellen Tätern und Täterinnen enthemmende Faktoren zu identifizieren und mit psychotherapeutischen Mitteln aufzulösen. So können wir sexuelle Übergriffe und Vergewaltigungen verhindern, bevor sie in der Realität stattfinden", erklärt Dr. Ralf Bergner-Köther, Psychologischer Psychotherapeut und Leiter des Präventionsprojekts. Dieses Angebot ermöglicht Betroffenen eine kostenlose, anonyme und schweigepflichtgeschützte Behandlung.
Bayern erweitert mit dieser Maßnahme sein Therapieangebot für (potentielle) Sexualstraftäter. Seit April 2022 ergänzt es die Präventionsprojekte "Kein Täter werden" und "Hellfeld". "Durch die Übertragung des Therapiekonzepts können wir die bestehenden Strukturen nutzen und bei der Prävention von Synergieeffekten profitieren", betont der bayerische Justizminister Eisenreich.
Während "Kein Täter werden" Sexualstraftaten an Kindern und den Konsum von Kinderpornografie verhindern und Menschen mit pädophiler Neigung ein straffreies und gesellschaftlich integriertes Leben ermöglichen soll, wird im Projekt "Hellfeld" auch Personen mit laufenden Strafverfahren wegen des Vorwurfs entsprechender Taten ein Therapieplatz angeboten.
dpa/ks/LTO-Redaktion
Neues Präventionsprojekt in Bayern: . In: Legal Tribune Online, 27.07.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/49164 (abgerufen am: 11.10.2024 )
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