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Bundesjustizministerin prüft Änderung des Strafrechts: Hubig will ver­bale sexu­elle Beläs­t­i­gung bestrafen

09.09.2025

Stefanie Hubig mit Mikrofon

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig kündigt konkrete Schritte an, um “Catcalling” unter Strafe zu stellen. Foto: picture alliance / Flashpic | Jens Krick.

Seit Jahren wird diskutiert, ob “Catcalling” unter Strafe gestellt werden soll. Nun will Bundesjustizministerin Stefanie Hubig die Erweiterung des strafrechtlichen Schutzes vor verbaler sexueller Belästigung konkret prüfen.

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Bundesjustizministerin Stefanie Hubig strebt an, verbale sexuelle Belästigung unter Strafe zu stellen. "Ein neuer Straftatbestand für verbale sexuelle Belästigung ist aus meiner Sicht durchaus denkbar", sagte die SPD-Politikerin der "Rheinpfalz". Im Koalitionsvertrag sei vereinbart worden zu prüfen, ob eine Erweiterung des strafrechtlichen Schutzes vor Belästigungen möglich sei. "Genau das gehen wir gerade an." Denn bisher fallen verbale sexuelle Herabwürdigungen nicht unter den Straftatbestand der Beleidung nach § 185 Strafgesetzbuch (StGB) und sind somit nicht strafbar.

Frauen und Mädchen seien viel zu häufig von sexueller Belästigung betroffen und sollen so verletzt oder eingeschüchtert werden, erklärte Hubig. "Ich finde das schwer erträglich - und viele Frauen mit mir."

Hubig: Mit Graubereichen umgehen - nicht übertreiben

Auf die Frage, wo künftig die Grenze zwischen einem misslungenen Kompliment und einer strafbaren Handlung verlaufe, antwortete Hubig: "Verbale Grenzüberschreitungen sind in der konkreten Situation meist sehr klar als solche zu erkennen - auch von denen, die sie begehen." Sie räumte zwar Graubereiche ein, betonte aber auch: “Unser Rechtsstaat ist gut darin, mit solchen Graubereichen umzugehen - und es nicht zu übertreiben.”

Hubigs Parteifreundin und stellvertretende Fraktionsvorsitzende Sonja Eichwede hatte sich im "Stern" Anfang des Monats ebenfalls für eine Strafe für sexuelle Belästigung mit Worten ausgesprochen - zunächst etwa in Form von Geldstrafen. "Solche Fragen müssen aber in einem Gesetzgebungsverfahren geklärt werden", erläuterte Eichwede.

Die Diskussion gibt es schon lange. Bereits im Februar 2024 forderte Niedersachsens Justizministerin Kathrin Wahlmann eine Expertenkommission für die Vorbereitung einer Gesetzesänderung auf Bundesebene, um die Gesetzeslücke zu schließen. Die SPD-Bundestagsfraktion hatte sich bereits 2023 für einen neuen Straftatbestand ausgesprochen.

Deutschland wäre mit einer Strafe für verbale sexuelle Belästigung nicht das erste Land, das diesen Schritt geht: Seit Juli 2024 ist sexuelle Belästigung im öffentlichen Raum in den Niederlanden strafbar. Dazu gehört auch das sogenannte Catcalling, wie verbale sexuelle Belästigung häufig bezeichnet wird.

Für Hubig ist der Begriff verharmlosend, wie es in der "Rheinpfalz" heißt. Sexuelle Belästigung müsse beim Namen genannt werden, denn es gehe um gezielte Grenzüberschreitungen. Außerdem habe der Begriff selbst einen sexistischen Unterton.

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Bundesjustizministerin prüft Änderung des Strafrechts: . In: Legal Tribune Online, 09.09.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/58105 (abgerufen am: 13.06.2026 )

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