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Urteil im Prozess um Gleisblockade am RWE-Kraftwerk: Neun Monate Frei­heits­strafe nach Kli­ma­pro­test in Neu­rath

04.04.2023

Zwei Personen im Gerichtssaal, vorbereitend auf das Urteil im Prozess um die Gleisblockade. Masken getragen.

Neun Monate Haft lautet das Urteil für die Person (li.), die das Braunkohlekraftwerk Neurath blockiert hatte. Foto: Podolski

Die angeklagte Person im Prozess um die Gleisblockade am Braunkohle-Kraftwerk Neurath muss für neun Monate in Haft. So entschied es das AG Grevenbroich am Montag und ging damit sogar über die Forderung der Staatsanwaltschaft hinaus.

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Nachdem sich das Verfahren durch etliche Beweisanträge der Aktivisten verzögert hatte, erging nun im Prozess um die Gleisblockade am Braunkohle-Kraftwerk Neurath die Entscheidung. Am gestrigen Montag verurteilte das Amtsgericht Grevenbroich die 24-jährige angeklagte Person zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten. 

Die Person hatte sich im November 2021 gemeinsam mit einer weiteren Person an die Schienen des RWE-Kraftwerks gekettet, wodurch der Betrieb stark beeinträchtigt worden war. Diesen Tatvorwurf räumte die angeklagte Person ein, bezeichnete die Blockade aber als legitim. Schließlich gehe es um die Lebensgrundlagen der Menschheit. 

Bei der Räumung durch die Polizei hatte sie keinen Widerstand geleistet. Dies betonte auch die Richterin des AG, setzte die Strafe aber dennoch nicht zur Bewährung aus. Die Richterin begründete dies damit, dass die Person im Prozess weder Einsicht gezeigt noch sich von der Blockade-Aktion distanziert habe. Daher seien auch weiterhin ähnliche Straftaten von ihr zu befürchten. 

Angekettet zum Gerichtstermin

Zu dem Gerichtstermin erschien die angeklagte Person angekettet an eine Freundin. Die Kette war von einem Metallrohr umschlossen, das nicht aufgesägt werden konnte, sodass die Freundin während des Prozesses neben der angeklagten Person saß.

Mit dem Urteil ging die Richterin über die Forderung der Staatsanwaltschaft, die acht Monate Haft gefordert hatte, hinaus. Die Verteidigung hatte mit Verweis auf den Klimanotstand auf Freispruch der angeklagten Person plädiert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Aus Sicht der Aktivisten habe sich die Aktion gelohnt, da durch das Abschalten des Kraftwerks 8000 Tonnen Kohlendioxid weniger ausgestoßen worden seien. Allerdings widersprach ein RWE-Mitarbeiter dieser Annahme. Da man stattdessen an anderer Stelle Kraftwerke habe hochgefahren müssen, seien dafür dort Emissionen entstanden.

Neben der Strafe im aktuellen Verfahren droht den Aktivisten eine Schadensersatzklage. RWE bereitet nach Angaben eines Mitarbeiters eine Zivilklage in Höhe von 1,4 Millionen Euro vor. Bereits am ersten Verhandlungstag vor zwei Wochen hatten Aktivisten die Verhandlung mehrfach gestört. 

dpa/lmb/LTO-Redaktion
 

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Urteil im Prozess um Gleisblockade am RWE-Kraftwerk: . In: Legal Tribune Online, 04.04.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/51479 (abgerufen am: 14.08.2026 )

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