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20560

Gesetzentwurf im Oktober: Maas will ver­ur­teilte Homose­xu­elle reha­bi­li­tieren

13.09.2016

Strafe Homosexualität

© Romolo Tavani - Fotolia.com

Die bis heute bestehenden Verurteilungen von Homosexuellen nach dem alten § 175 StGB seien "unerträglich", findet Bundesjustizminister Heiko Maas. Und will seine Ankündigung, einen Gesetzentwurf zur Rehabilitierung vorzulegen, nun umsetzen.

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Bundesjustizminister Heiko Maas will die angekündigte Rehabilitierung homosexueller Männer, die nach dem früheren § 175 des Strafgesetzbuches (StGB) verurteilt worden waren, in Kürze auf den Weg bringen.

"Ich werde noch im Oktober einen Gesetzentwurf vorlegen, mit dem wir die Verurteilungen nach § 175 aufheben und die Betroffenen rehabilitieren", so der SPD-Politiker am Dienstag zur Eröffnung des 71. Deutschen Juristentages in Essen. 

Maas hatte bereits im Mai eine Rehabilitierung und Entschädigung der Betroffenen angekündigt, der Zeitplan für das Unterfangen war bislang aber unklar. Zuletzt hatten die Grünen Druck gemacht, eine rasche Entschädigungslösung gefordert und dazu einen eigenen Gesetzentwurf in Aussicht gestellt. Seit 1969 seien homosexuelle Handlungen zwischen Erwachsenen zwar nicht mehr strafbar, aber die Urteile, die bis dahin ergangen seien, bestünden noch immer, sagte Maas. "Ich finde es unerträglich, dass die Betroffenen bis heute mit diesem Strafmakel leben müssen."

Über 50.000 Verurteilungen

Aus heutiger Sicht sei die Verfolgung der Männer,  einzig und allein wegen ihrer sexuellen Identität verfolgt und bestraft worden seien, "ein klarer Verstoß gegen die Menschenwürde und damit verfassungswidrig", betonte Maas. Auch wenn einige sagten, im Rechtsstaat müssten die Rechtssicherheit und die Rechtskraft der Urteile Vorrang haben: "Ich finde, umgekehrt wird ein Schuh daraus. Im Rechtsstaat dürfen wir die materielle Gerechtigkeit nie außen vor lassen, schon gar nicht, wenn die Menschenwürde angetastet wird.  Ein Rechtsstaat sollte auch die Kraft haben, seine eigenen Fehler zu korrigieren". 

Die Bundesrepublik hatte den 1935 durch die Nationalsozialisten verschärften § 175 StGB übernommen. Bis zur Entschärfung 1969 wurden nach Schätzungen rund 50.000 Männer zu teils mehrjährigen Haftstrafen verurteilt, danach noch einmal etwa 3.500. Homosexuelle Handlungen mit Jugendlichen blieben bis 1994 strafbar. In der DDR wurde der § 175 bereits 1968 abgeschafft.

Ein Gutachten des Staatsrechtlers Prof. Martin Burgi im Auftrag der Antidiskriminierungsstelle des Bundes hatte im Mai die kollektive Rehabilitierung der Betroffenen durch ein Aufhebungsgesetz empfohlen. Dies würde es den Opfern ersparen, in einer Einzelfallprüfung erneut mit der entwürdigenden Verletzung ihrer Intimsphäre konfrontiert zu werden. Die Entschädigung soll nach früheren Angaben über einen Fonds organisiert werden.

dpa/pl/LTO-Redaktion

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Gesetzentwurf im Oktober: . In: Legal Tribune Online, 13.09.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/20560 (abgerufen am: 19.02.2026 )

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