Die MAAB legt Einspruch gegen eine weitere Sendeerlaubnis für das christliche Radio ein. Die Entscheidung des VG Berlin, dem Sender Oldiestar die Lizenz für die Frequenzen von Radio Paradiso zu verweigern, stellt nach Ansicht der Anstalt die Verantwortung der MABB für die Vielfalt des regionalen Hörfunks infrage. Für eine grundsätzliche Klärung ginge man nun in Berufung.
Das Verwaltungsgericht (VG) Berlin hatte den Beschluss der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB), die Paradiso-Frequenzen an Oldiestar zu übertragen, nach einer Klage des christlichen Senders für rechtswidrig erklärt. Das von evangelischen Kirchen unterstützte Radio Paradiso darf auf seinen
angestammten Frequenzen vorerst weitersenden.
Die Richter hatten bemängelt, dass der Medienanstalt bei der Frequenzvergabe "rechtlich beachtliche Fehler unterlaufen" seien. So habe der Medienrat nur das Programm der Berliner Frequenz von Radio Paradiso berücksichtigt, um die Programmvielfalt zu beurteilen, nicht aber das Brandenburger Angebot.
Außerdem seien geplante Neuerungen im Programm nicht beachtet worden. Es sei nicht nachvollziehbar, dass die Wortbeiträge von Oldiestar, das bereits auf einer anderen Frequenz Programm ausstrahlt, besser seien als die von Radio Paradiso.
In Berlin müssen alle sieben Jahre die Frequenzen von Privatsendern neu ausgeschrieben werden.
Dagegen erklärte die MABB jetzt, mit dem Urteil würden die Anforderungen bei der Neuvergabe von Frequenzen "überspannt". Maßstab für die Beurteilung von Programmen könne nur das aktuelle Angebot sein und nicht ein Versprechen für die Zukunft.
Hörfunkfrequenzen: . In: Legal Tribune Online, 22.12.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/2205 (abgerufen am: 14.12.2024 )
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