Der wegen Steuerhinterziehung zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilte Ex-Präsident des FC Bayern München könnte im Frühjahr 2016 auf freiem Fuß sein. Der Anwalt von Uli Hoeneß bestätigte, sein Mandant habe Haftentlassung beantragt.
Uli Hoeneß hat einen Antrag auf vorzeitige Haftentlassung gestellt. Entsprechende Berichte der Bild-Zeitung bestätigte sein Anwalt, Michael Nesselhauf, am Dienstag. Wenn das zuständige Gericht dem Antrag stattgibt, könnte der wegen Steuerhinterziehung zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilte Ex-Boss des FC Bayern München Anfang März 2016 auf freiem Fuß sein.
Nesselhauf teilte zudem mit, dass der Antrag auf vorzeitige Entlassung bereits bei den zuständigen Justizbehörden eingegangen sei. "Ja, das trifft zu", sagte Nesselhauf der Deutschen Presse-Agentur. Eine Aussetzung der Haftstrafe auf Bewährung ist laut den gesetzlichen Bestimmungen nach der Hälfte der verbüßten Haftstrafe möglich. Exakt regelt dies § 57 des Strafgesetzbuches. Bedingung ist aber, dass der Verurteilte erstmals eine Freiheitsstrafe verbüßt, was auf Hoeneß zutrifft. Zudem muss die Gesamtwürdigung von Tat, Persönlichkeit des Verurteilten und Entwicklung während des Strafvollzugs ergeben, dass besondere Umstände vorliegen. Die Hälfte der 42 Monate dauernden Haft von Hoeneß endet am 2. März 2016.
Hoeneß ist bereits seit Anfang des Jahres Freigänger und muss nur noch zum Schlafen in die Justizvollzugsanstalt Landsberg. Tagsüber arbeitet der 63-Jährige in der Jugendabteilung des deutschen Fußball-Rekordmeisters, dessen Präsident er bis zu seiner Verurteilung war. Hoeneß war am 13. März 2014 wegen Hinterziehung von 28,5 Millionen Euro Steuern zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Am 2. Juni 2014 hatte er im Gefängnis in Landsberg am Lech seine Haft angetreten.
dpa/una/LTO-Redaktion
Anwalt bestätigt Medienberichte: . In: Legal Tribune Online, 03.11.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/17418 (abgerufen am: 14.10.2024 )
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