Rückschlag für Theresa May: Der Londoner High Court kommt ihrer Strategie in den Brexit-Verhandlungen mit Brüssel in die Quere. Doch das letzte Wort ist noch nicht gesprochen.
Die britische Premierministerin Theresa May muss die Zustimmung des Parlaments einholen, um die Austrittsverhandlungen zwischen Großbritannien und der EU formell nach Art. 50 des EU-Vertrages einzuleiten. Das entschied der Londoner High Court am Donnerstag. Beobachter rechnen damit, dass sich der Beginn der Austrittsverhandlungen nun erheblich verzögern könnte. Das Urteil kann aber vor dem Supreme Court angefochtern werden.
Am 23. Juni hatten die Briten in einer historischen Abstimmung für einen Austritt ihres Landes aus der EU gestimmt. Die Verhandlungen mit der EU und somit der offizielle Austrittsprozess sollten Ende März 2017 beginnen. May hatte eine Abstimmung im Parlament über den Beginn der Austrittsverhandlungen bislang ausgeschlossen, da dies "ausschließlich Sache der Regierung" sei. Das Parlament werde aber "zu Wort kommen", hatte sie angekündigt.
Mehrheit der Abgeordneten gelten als Brexit-Gegner
Sollte das Urteil bestätigt werden, könnte es dem Parlament einen mächtigen Hebel in die Hand geben, um die Verhandlungsstrategie der Regierung über den EU-Austritt zu beeinflussen. Brexit-Befürworter befürchten gar, der Ausstieg des Landes könne ganz vereitelt werden. Die Mehrheit der Abgeordneten in beiden Kammern gilt als Brexit-Gegner.
Als Klägerin trat unter anderem die Investmentmanagerin Gina Miller auf. Sie hatte argumentiert, das Parlament als gewählte Vertretung des Volkes dürfe bei einer weitreichenden Entscheidung wie dem Austritt aus der EU nicht umgangen werden. Die Gegenseite berief sich dagegen auf die unmittelbare Entscheidung des britischen Volkes beim EU-Referendum.
Auch aus Mays Fraktion fordern viele Abgeordnete eine Mitsprache über die Verhandlungsstrategie der Regierung. Das lehnte May bislang mit dem Argument ab, eine öffentliche Debatte im Parlament über die Brexit-Strategie der Regierung schade deren Verhandlungsposition. Es werde "keine laufenden Kommentare" zum Prozess der Brexit-Verhandlungen geben.
dpa/acr/LTO-Redaktion
Urteil des Londoner High Court: . In: Legal Tribune Online, 03.11.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/21044 (abgerufen am: 04.12.2024 )
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