High Court zum Datenschutz: Britisches Pendant zur Vorrats­daten­speicherung gekippt

17.07.2015

Auch in England eckt eine der deutschen Vorratsdatenspeicherung ähnliche Gesetzgebung an - und wurde prompt vom High Court gekippt. Das Gesetz missachte EU-Regelungen und muss bis kommenden März erneuert werden.

Der "Data Retention und Investigatory Powers Act" (Dripa) ist der deutschen Vorratsdatenspeicherung, die 2010 für verfassungswidrig erklärt wurde, grob vergleichbar. Der Widerstand im Vereinigten Königreich hatte jetzt vor dem High Court Erfolg: Die Legislative muss das Gesetz unter Berücksichtigung der EU-Regeln erneuern.

Geklagt hatten die Politiker Tom Watson und David Davis zusammen mit einigen Datenschutzverbänden. Wie The Guardian berichtet, griffen die Kläger das Gesetz vor allem wegen eines Verstoßes gegen Artikel Acht der EU-Charta für Menschenrechte an, der das Privatleben der Bürger schützt.

Die Richter des High Courts stimmten zu: Der Dripa gäbe keine klaren und präzisen Anweisungen, wie Zugang und Verwendung der sensiblen Daten durch die Behörden auszusehen haben. Darum habe das Parlament noch einmal die Aufgabe, die "Dinge gerade zu rücken".

In Deutschland befindet sich aktuell eine Neufassung der Vorratsdatenspeicherung im Gesetzgebungsverfahren. Sie sieht kürzere Speicherfristen und strengere Bedingungen vor. Gleichwohl bestehen auch gegen diesen Entwurf schwere verfassungsrechtliche Bedenken.

ms/cvl/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

High Court zum Datenschutz: . In: Legal Tribune Online, 17.07.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/16278 (abgerufen am: 03.12.2024 )

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